Full text: Rumänien

HI. Der politische und wirtschaftliche 
Ausbau Rumäniens 
1. Verfassung und Recht 
Der fundamentale Unterschied zwischen dem modernen 
Rumänien und dem Lande der Rumänen während der Spal 
tung in zwei Fürstentümer ist niedergelegt in der Staats 
verfassung. 
Die heutige rumänische Verfassung datiert vom 11. Juli 
1866 mit Aenderungen von 1879 und 1884. In der Haupt 
sache entspricht sie dem 1864 vom Fürsten Euza eingeführten 
Landesstatut. Aenderungen können nur durch eine besondere 
Volksversammlung, eine Constituante, zustande kommen. 
Die Verfassung ist ausgesprochen demokratisch, nicht nur 
im Gegensatz zu dem absolutistischen Regiment in den ru 
mänischen Fürstentümern vor 1848, sondern auch im Ver 
gleich mit mancher modernen konstitutionell monarchischen 
Verfassung im übrigen Europa. 
Die Dynastie wollte man allerdings in Rumänien bei 
der Wahl des ersten Fürsten aus Zollernstamm besonders hoch 
über alle Familien des Landes stellen. Daran hat man fest 
gehalten, als später eine Aenderung der Thronfolge not 
wendig wurde, die nach der Wahl des Fürsten Carol ge 
schaffen worden war. Da der König auf die Hoffnung, einen 
Sohn zu bekommen, verzichten mußte, wurde sein Reffe, der 
heutige König Ferdinand, zum Thronfolger bestimmt (1889). 
Nach ihm sollte seine Nachkommenschaft unter Ausschluß der 
weiblichen Linie nachfolgeberechtigt sein. Regentschaft einer 
Frau ist zulässig. Für den Fall, daß wieder männliche Nach 
kommenschaft fehlen sollte, wurde festgesetzt, daß ein neuer 
König aus einer der regierenden Familien Europas gewählt 
werden müsse. Als bald darauf der Thronfolger Ferdinand 
den Entschluß faßte, eine junge Dame aus einem alten an 
gesehenen reichen rumänischen Adelsgeschlecht, Fräulein
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.