Full text : Ferdinand Lassalle

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Verachtung  angereizt  zu  haben.  Denn  durch  die  Aufforderung, ­
  nach  einer  Herrschaft  über  die  andern  Klassen
der  Gesellschaft  zu  trachten,  würden  die  Arbeiter  zum
Ehrgeiz,  aber  niemals  zum  Haß  und  zur  Verachtung
gegen  Dritte  aufgefordert  sein.  Der  Ehrgeiz  der
Arbeiter  ließe  sich  doch  nicht  der  Bourgeoisie  imputieren,
  und  weil  ihr  nicht  einmal  i  mputabel,  kann  doch
auch  nicht  Haß  und  Verachtung  gegen  sie  dadurch  erregt
werden!  Dieser  Satz  entbehrt  also  wiederum  eines
jeden  grammatisch-logischen  Sinnes.  Das  „namentlich",
mit  welchem  die  Anklageschrift  diesen  letzten  Beweis  für
die  Anreizung  zum  Haß  einleitet,  ist  vielmehr  ein
„namenlos",  nämlich  eine  namenlos  sinnwidrige
Behauptung.  Wo  aber  hat  endlich  der  Staatsanwalt
aus  meiner  Schrift  herausgelesen,  daß  ich  dazu  aufgefordert ­
  habe,  das  Ziel  einer  „Herrschaft  der  arbeitenden ­
  Klassen  über  die  andern  Klassen  der  Gesellschaft
zu  verfolgen"?
Ich  spreche  in  meiner  ganzen  Broschüre  nur  davon,
daß  es  die  Bestimmung  der  mit  dem  Februar  1848  begonnenen ­
  Weltperiode  sei,  das  sittliche  Prinzip  des
Arbeiterstandes,  die  in  meiner  Broschüre  entwickelte  und
Ihnen  im  Eingänge  dieser  Rede  rekapitulierte  Idee  des
Arbeiterstandes,  zum  herrschenden  Prinzipe  der  Gesellschaft ­
  zu  machen,  diese  Idee  zur  leitenden  Staatsidee
zu  machen.
Ich  drücke  mich  wiederholt  auf  das  schärfste  und  bestimmteste ­
  so  aus.  Ich  sage,  wie  1789  die  Revolution
des  dritten  Standes  war,  so  sei  es  diesmal  der  vierte
Stand,  „welcher  sein  Prinzip  zum  herrschenden  Prinzipe ­
  der  Gesellschaft  erheben  und  alle  ihre  Einrichtungen
            
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