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ihnen vorgehende, sich auf ein göttliches Recht stützende
Kraft sei.
Wir sind gewohnt, meine Herren, auf das Mittelalter
vornehm als auf eine Zeit der Nacht und Barbarei herabzublicken.
Aber in vielen Stücken mit hohem Unrecht, und in
keiner Hinsicht mit größerem Unrecht, als in bezug auf
das damals durch die wiederholtesten und solennesten
Fälle anerkannte Recht der Wissenschaft, ohne alle Rücksicht
und gegen König und Papst ihre feierliche Stimme
zu erheben.
Meine Herren, im Februar 1412 erlaubt sich die Universität
von Paris, welche keineswegs irgendwie mit
der Finanzverwaltung des Landes oder mit ihrer Kontrolle
betraut war, eine Adresse an den König von
Frankreich, Karl VI., zu richten, wie sie selbst sagt: „pour
la chose publique de vostre royaume“, „für die öffentliche
Sache des Königreiches", in der sie ganz besonders
die Finanzverwaltung des Landes, dann aber auch alle
andern Zweige der Verwaltung der schärfsten Kritik
unterwirft, das vernichtendste Verdamnmngsurteil darüber
auöspricht. Und zu welcher ganz andern Kühnheit
der Sprache und der Forderungen, als die ist, zu der
sich unser Abgeordnetenhaus erhoben hat oder erheben
würde, schwingt sich in dieser Usmoustranee die Pariser
Universität empor!
Sie weist dem Könige nach, daß die Staatseinkünfte
nicht nach ihrer Bestimniung verwendet würden, und
schließt diese Nachweisungen nnt dem peremtorischen
Ausruf: „Item und man muß wissen, wo dieses Geld
geblieben ist." Sie schildert ihm seine gesamte Finanz-