Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Wohnungsfrage.

unannehmbar,  wenn  man  daran  festhält,  daß  gerade  die  ersten
Grundhypotheken  die  Ursache  der  geschwindelten  Bodenpreise ­
  sind,  welche  den  ganzen  Bau  so  gefährlich  machen.
Im  Gegenteil  müssen  die  Gelder,  welche  auf  den  Bau  verwendet ­
  sind  und  damit  zur  Verbesserung  des  Bodens  beigetragen ­
  haben,  vor  der  ersten  Hypothek  gesichert  werden.
2.  Die  anderen  Vorschläge  sind  daher  logischer,  indem  sie
den  Vorzug  vor  der  ersten  Hypothek  fordern.  Die  Vorschläge, ­
  welche  besonders  von  Landgerichtsrat  Dr.  Bähr,
Professor  Dr.  Dernburg,  Dr.  jur.  Stolp,  gemacht  sind,  hat
der  Bund  für  Bodenbesitzreform  einer  Revision  unterworfen
und  zu  folgender  Forderung  ausgearbeitet:
„1.  Alle  Lieferanten  usw.  haben  bis  6  Monate  nach  baupolizeilicher ­
  Abnahme  eines  Baues  ein  Recht  auf  Eintragung
in  das  Grundbuch.  2.  Diese  Hypotheken  genießen,  bei  Gleichberechtigung ­
  unter  sich,  ein  Vorzugsrecht  vor  allen  anderen
dinglichen  Belastungen.  3.  Die  Baupolizei  gibt  von  jedem
genehmigten  Neubau  der  Grundbuchbehörde  Nachricht,  welche
ihrerseits  die  Hypothekengläubiger  informiert.  Diese  können
binnen  30  Tagen  ihre  Forderungen  kündigen.  4.  Ein  Verzicht ­
  auf  die  Vorzugshypothek  ist  gesetzlich  unwirksam.“
Diese  Formulierung  wurde  an  das  preußische  Abgeordnetenhaus ­
  und  an  das  Herrenhaus  gesandt.  Die  Justizkommission
des  Herrenhauses  lehnte  die  Vorzugshypothek  ab,  empfahl
aber,  die  königliche  Regierung  zu  ersuchen,  gesetzliche  Maßregeln ­
  gegen  Grundstücks-  und  Bodenwucherer  zu  ergreifen.
Ein  gewisser  Erfolg  war  aber  erzielt,  als  die  zweite
Kommission  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  beschloß,  dem
§  574  einen  Absatz  zuzufügen,  wonach  der  Unternehmer
die  Bestellung  einer  „Sicherheitshypothek“  im  Sinne  des
preußischen  Landrechtes  verlangen  kann.  Die  Vorzugshypothek
  allerdings  wurde  abgelehnt.  Da  trat  der  traurige
Todesfall  des  Handwerkers  Seeger  ein,  welcher  die  öffentliche ­
  Meinung  von  neuem  auf  die  schamlose  Ausbeutung  der
städtischen  Bodenwucherer  richtete.  Der  Bund  für  Bodenbesitzreform ­
  suchte  eine  Unterredung  mit  dem  Justizminister
            
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