Full text : Logik des Geldes

72  Viertes  Kapitel.  Grundlegung  einer  wirtschaftlichen  Theorie  des  Geldes.

Befriedigung;  oder  der,  Staat  würde  seine  Münzen  einwechseln ­
  gegen  eine  größere  Quantität  Metall  oder  gegen
Sachgüter  irgendwelcher  Art  —  diese  ganz  rohen  Vorstellungen ­
  müssen  als  bestehend  angenommen  werden.  Es  ist  gleichgültig,; ­
  wie  weit  diese  Vorstellungen  voll  bewußt  werden.
Es  ist  gleichgültig,  ob  der  Staat  rechtlich  irgendwie  in  dieser
Weise  verpflichtet  ist.  Es  ist  gleichgültig,  ob  es  wirklich  so
geschehen  kann,  ob  der  Staat  die  Mittel  dazu  hat  und  ob  er
so  handeln  will.  Aber  der  Glaube  muß  dagewesen  sein.  Es
hieße  sonst,  daß  wir  von  vornherein  mit  einem  partiellen
Bankerott  des  Staates  rechneten,  und  —  unser  Edelmetallgeld ­
  würde  sich  dann  den  Waren  gegenüber  entwerten.  Somit ­
  darf  also  bei  Edelmetallgeld  die  logische  Möglichkeit
einer  vollen,  endlichen  Befriedigung  als  Voraussetzung  für
das  Bestehen  des  Systems  angenommen  werden«  L
Damit  sind  wir  allerdings  zur  Fragestellung  einer  »staatlichen« ­
  Theorie  des  Geldes  zurückgekehrt.  Auch  sie  behält
also  ihre  Bedeutung,  ihre  relative  Berechtigung,  aber  sie  darf
nur  neben  einer  metallistischen,  individualistischen  Theorie
angewendet  werden  und  nicht  allein  den  Inhalt  der  Lehre
bilden.
§  4.
Staatliche  und  überstaatliche  Geldtheorie.
Es  liegt  im  Wesen  einer  »wirtschaftlichen«  Theorie,  daß
sie  das  Geld  keineswegs  nur  innerhalb  der  räumlichen  und
j  zeitlichen  Grenzen  eines  Staates  betrachtet,  sondern  in  ihrer
Fragestellung  darüber  hinausgeht.  Das  Problem  des  Geldes
schließt  nicht  bloß  die  zuweilen  von  Juristen  oder  für  einen
speziellen  Fall  auch  von  Nationalökonomen  traktierten  Fragen ­
  ein:  Welche  Befriedigung  wird  dem  Geldbesitzer  zuteil,
wenn  etwa  im  Rahmen  des  bestehenden  Staates  das  Edel-Moll

  a.  a.  O.  S.  103.
            
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