72 Viertes Kapitel. Grundlegung einer wirtschaftlichen Theorie des Geldes.
Befriedigung; oder der, Staat würde seine Münzen einwechseln
gegen eine größere Quantität Metall oder gegen
Sachgüter irgendwelcher Art — diese ganz rohen Vorstellungen
müssen als bestehend angenommen werden. Es ist gleichgültig,;
wie weit diese Vorstellungen voll bewußt werden.
Es ist gleichgültig, ob der Staat rechtlich irgendwie in dieser
Weise verpflichtet ist. Es ist gleichgültig, ob es wirklich so
geschehen kann, ob der Staat die Mittel dazu hat und ob er
so handeln will. Aber der Glaube muß dagewesen sein. Es
hieße sonst, daß wir von vornherein mit einem partiellen
Bankerott des Staates rechneten, und — unser Edelmetallgeld
würde sich dann den Waren gegenüber entwerten. Somit
darf also bei Edelmetallgeld die logische Möglichkeit
einer vollen, endlichen Befriedigung als Voraussetzung für
das Bestehen des Systems angenommen werden« L
Damit sind wir allerdings zur Fragestellung einer »staatlichen«
Theorie des Geldes zurückgekehrt. Auch sie behält
also ihre Bedeutung, ihre relative Berechtigung, aber sie darf
nur neben einer metallistischen, individualistischen Theorie
angewendet werden und nicht allein den Inhalt der Lehre
bilden.
§ 4.
Staatliche und überstaatliche Geldtheorie.
Es liegt im Wesen einer »wirtschaftlichen« Theorie, daß
sie das Geld keineswegs nur innerhalb der räumlichen und
j zeitlichen Grenzen eines Staates betrachtet, sondern in ihrer
Fragestellung darüber hinausgeht. Das Problem des Geldes
schließt nicht bloß die zuweilen von Juristen oder für einen
speziellen Fall auch von Nationalökonomen traktierten Fragen
ein: Welche Befriedigung wird dem Geldbesitzer zuteil,
wenn etwa im Rahmen des bestehenden Staates das Edel-Moll
a. a. O. S. 103.