Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

200  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

5.  Die  Firmenverschleierung  wiederum  besteht  darin,  daß  der  illoyale
Geschäftsmann  zwischen  dem  Namen  seiner  eigenen  Firma  und  demjenigen  seines
Konkurrenten  eine  Konfusion  hervorruft,  so  daß  eine  Verwechselung  beider
Etablissements  stattfindet.
Ein  Kaufmann  in  Mainz  versendet  das  Wasser  der  Salzquelle  zu  Kronthal  im
Taunus  als  „Apollinarisbrunnen"  und  bewirkte  dadurch  eine  Verwechselung  mit  der
Aktiengesellschaft  „Apollinarisbrunnen,  vormals  Kreuzberg"  zu  Remagen.  Auf  den
Krügen,  Zinnkapseln,  Korken  und  Etiketten  brachte  er  sogar  eine  dem  angemeldeten
Warenzeichen  der  letzteren  nachgebildete  Marke  an.  —  In  Berlin  machen  einem
Kleiderhändler,  der  sein  Geschäft  „Zum  Pascha"  nannte,  nacheinander  Geschäfte  mit
der  Bezeichnung  „Zum  Kleiderpascha"  und  „Zum  feinen  Kleiderpascha"  Konkurrenz.
—  In  einer  französischen  Stadt  betreibt  ein  Restaurateur  ein  gutgehendes  Restaurant
unter  dem  Namen  „Aux  Gourmets“;  in  seiner  Nähe  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
Geschäft  unter  dem  Schilde  „Aux  drais  Gourmets“.  —  In  einer  Straße  von  Paris,
in  der  bereits  ein  „Cafd  des  dames“  existiert,  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
„Nouveau  cafd  des  dames“.
Vielbesprochen  sind  die  Prozesse,  die  die  weltbekannte  Bleistiftfirma  A.  W.  Faber
in  Stein  gegen  verschiedene  Konkurrenten  wegen  Namensmißbrauchs  geführt  hat.
Die  letzteren  hatten  eine  wahre  Jagd  auf  Personen,  die  den  Namen  „Faber"  trugen,
angestellt  und  sich  mit  ihnen  jeweilig  assoziiert,  einzig,  um  ihren  Namen  verwenden
und  auf  diese  Weise  der  Originalfirma  die  Kundschaft  abspenstig  machen  zu  können.
—  Ein  ähnliches  Vorkommnis  hat  im  Jahre  1892  in  der  Klagesache  des  Champagnerhauses ­
  Louis  Roederer  in  Rheims  gegen  Mercier  L  Co.  in  Epernay  gespielt.
Letztere  hatte  einen  Zeitungsausträger  in  Straßburg,  namens  Charles  Roederer,
aufgetrieben,  von  ihm  sich  das  Recht,  seines  Namens  sich  bedienen  zu  dürfen,  notariell
übertragen  lassen,  ihm  eine  Wohnung  in  Rheims  gemietet  und  verkauften  Champagner ­
  mit  der  Marke  „Charles  Roederer,  Rheims".
6.  Auf  derselben  Linie  bewegt  sich  der  Versuch,  die  Bezeichnungen,  mit  denen
im  Verkehr  die  Waren  zur  Unterscheidung  von  anderen  versehen  werden,  dazu  zu
benutzen,  um  eine  Verwechselung  der  Produkte  herbeizuführen.  Solche
Warenbenennungen  sind  der  Name,  die  Marke,  die  Herkunftsbezeichnung.
Professor  Jäger  und  Pfarrer  Kneipp  haben  wiederholt  gegen  Konkurrenzprodukte ­
  mit  der  Bezeichnung  „System  Jäger",  „System  Kneipp"  protestiert.  —  Die
Höchster  Farbwerke  bringen  seit  einiger  Zeit  Migränintabletten  in  den  Handel,  vor
deren  Nachahmung  sie  bereits  öffentlich  haben  warnen  müssen.  —  Apotheker  Dörings
Eulenseife  wurde  durch  eine  minderwertige  Adlerseife  in  die  Enge  getrieben.  —
Modegeschäfte,  vielfach  auch  Hutmachereien,  nähen  in  Damenhüte  Kopffutter  ein,  das
den  Namen  von  imitierten  Pariser  Firmen  aufweist.  —  Eine  Strumpfwarenfabrik
in  Chemnitz  legte  den  unter  dem  Namen  „Estremadura"  geführten  Fabrikaten  ein
Kärtchen  mit  aufgewickeltem  Garn  bei,  auf  diese  Weise  den  Käufern  gleich  das
Stopfgarn  anbietend.  Die  Kärtchen  trugen  den  Namen  „Hauschildsche  Estremadura"
und  erweckten  die  unberechtigte  Annahme,  daß  die  Strümpfe  ebenfalls  aus  Haufchildfchem
  Garn  gefertigt  waren.
Sehr  üppige  Schößlinge  treibt  dieses  Verfahren  durch  falsche  Bezeichnung  eines
Produktes  mit  Rücksicht  auf  seine  lokale  Herkunft.  Es  ist  unter  Fabrikanten  und
Kaufleuten  eine  beliebte  Sitte,  Waren  fälschlicherweise  mit  dem  Namen  einer  Gegend,
deren  Erzeugnisse  sich  eines  besonderen  Rufes  erfreuen,  zu  bezeichnen,  auch  wenn  sie
gar  nicht  aus  jenen  Gegenden  stammen.  So  namentlich  im  Handel  mit  Tabak  und
mit  Wein.  Indes  auch  zahlreiche  Genußmittel,  wie  Liköre,  Tee,  Schokoladen,  Luxusartikel, ­
  Parfümerien,  Seifen,  selbst  Gegenstände  des  täglichen  Gebrauches,  wie  Butter,
Honig,  Nudeln,  Zahnbürsten,  kommen  in  den  Handel  mit  ganz  anderen  Herkunfts-
            
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