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Zweiter Teil. Handel. XIII. Versicherungswesen.
Zwei Hauptarten von Versicherungen werden unterschieden. Die eine wird
auf dem Wege öffentlicher Fürsorge ausgeübt und bildet einen Teil der Sozialpolitik:
die Sozialversicherung, meistens, da sie sich besonders auf die Arbeiter er
streckt, Arbeiterversicherung genannt. Diese wird uns hier nicht weiter beschäftigen.
Wir haben es hier nur mit der Privatversicherung zu tun. Darunter ver
steht man alle Versicherungen unter Ausschluß der Sozialversicherung.
Herkömmlich teilt man die Privatversicherung in drei große Gruppen,
nämlich:
1. Personenversicherungen (Lebens-, Kranken-, Invaliden-, Unfall
versicherung),
2. Güterversicherungen (Transport-, Feuer-, Hagel-, Vieh-, Diebstahl
versicherung usw.),
3. Vermögenswertversicherungen (Haftpflicht - Rückversicherung
usw.).
Die Privatversicherung beruht, im Gegensatz zur deutschen zwangsweisen
Sozialversicherung, in der Regel auf freiwilligen Verträgen, die dahin
lauten, daß die eine Partei einmalige oder periodisch wiederkehrende Geldleistungen,
Prämien, zu zahlen hat, wofür die andere Partei ihr bei Eintritt gewisser Ereignisse
eine Ersatzsumme auszuzahlen verspricht. Um bestimmte Leistungen und
Gegenlei st ungen handelt es sich also bei jedem Versicherungsvertrag.
Die Prämien zahlende Partei wird als Versicherungsnehmer be
zeichnet. Nicht immer aber sind diejenigen Personen, welche die Versicherung ge
nommen haben, auch diejenigen, welche die Versicherungssumme erhalten sollen, z. B.
wenn ein Vater eine Lebensversicherung mit der Bestimmung eingeht, daß seinen
Kindern nach seinem Tode 10 000 M ausgezahlt werden sollen. Hier ist der Vater
nur der Versicherungsnehmer. Der Einfachheit halber wird hier stets nur von
Versicherten gesprochen, indem außer acht bleibt, daß derjenige, welcher den
Vertrag abschließt und die Prämie bezahlt, und derjenige, welchem die Versicherungs
summe einmal ausbezahlt werden soll, nicht immer dieselben Personen sind.
Die andere Partei, dasjenige Unternehmen, welchem die zahlreichen Versicherten
ihre Prämien entrichten, und welches diesen Personen gegenüber die Verpflichtung
eingeht, sie in dem vertraglich festgesetzten Fall zu entschädigen, heißt Ver
sicherungsanstalt oder Versicherer.
2. gur Geschichte und Charakteristik des Versicherungs
wesens.
Von Alfred Manes.
Manes, Grundzüge des Versicherungswesens. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1911
E. 20-26.
Der erste Vorläufer der modernen Versicherungsunternehmung ist eine 1668 in
Paris gegründete, aber nach kurzem Bestand wieder eingegangene Seeversicherungs
gesellschaft, während zwei im Jahre 1720 in England gegründete Seeversicherungs
gesellschaften noch heute bestehen. In Deutschland wurde die erste Aktiengesellschaft
für Seeversicherung 1765 ,n Hamburg gegründet und im gleichen Jahre eine solche
in Berlin, welche auch Flußversicherung betrieb.
Den Anstoß zur Gründung von größeren Unternehmungen auf dem Gebiete
der Feuerversicherung gab der furchtbare Londoner Brand vom Jahre 1666. Es
ist eine sehr bemerkenswerte Erscheinung, daß dieser Brand auf dem europäischen