Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

310  Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Ereignisse,  welche  im  allgemeinen  imstande  sein  können,  das  materielle  Wohl  einer
Familie  zu  zerstören,  ausreichend  Fürsorge  getroffen  ist.  Die  zufälligen  nachteiligen
Ereignisse  selbst  hindert  die  Versicherung  zwar  nicht,  aber  ihre  wirtschaftlich  ungünstigen ­
  Folgen  beseitigt  sie.
Betrachtet  man  die  Versicherung  von  dem  Gesichtspunkte  aus,  welche  Vorteile
sie  nicht  nur  für  den  einzelnen,  sondern  für  eine  große  Gesamtheit,  die  Volkswirtschaft ­
  bringt,  so  ist  vor  allenr  darauf  hinzuweisen,  daß,  solange  es  keine
Versicherung  gibt,  nur  sehr  reiche  Leute  große  Unternehmungen  ins  Werk  setzen
können.  Nur  sie  können  sich  der  Gefahr  aussetzen,  einen  erheblichen  Verlust  zu
erleiden.  Mit  dem  Aufkommen  der  Versicherung  ist  auch  der  weniger  Reiche  imstande, ­
  sich  an  riskanten  Unternehmungen,  am  Überseehandel  usw.  zu  beteiligen;
und  je  ausgebreiteter  die  Versicherung  ist,  desto  weitere  Kreise  einer  Volkswirtschaft
werden  der  Produktion  gewonnen.
Die  Wirkung  der  Versicherung  ist  in  allen  Klassen  der  Bevölkerung  zu  verspüren, ­
  und  es  gibt  keine  Grenzen  des  Reichtums  und  keine  der  Armut,  wo  man
etwa  die  Versicherung  für  überflüssig  erklären  könnte.  An  sich  erscheint  die  Versicherung ­
  um  so  wertvoller,  je  ärmer  der  an  ihr  Beteiligte  ist.  Aber  bei  den  unberechenbaren ­
  Schwankungen  des  immer  verwickelter  werdenden  Weltmarktes,  der
immer  neue  Probleme  bildenden  Weltwirtschaft,  wird  die  absolute  Sicherheit  selbst  der
größten  Vermögen  immer  geringer.  Wenn  zahlreiche  Wirtschaftssubjekte  in  größerer
Zuversicht  und  Ruhe  der  Zukunft  entgegenblicken  und  in  der  Überzeugung  tätig
sein  können,  daß,  was  immer  auch  kommen  mag,  für  den  Fortbestand  der  Wirtschaft ­
  und  die  Hinterbliebenen  gesorgt  ist,  so  ergibt  sich  daraus  auch  für  die  Volkswirtschaft ­
  die  erfreulichste  Folge.  Die  Gütererzeugung  wird  ganz  allgemein  gefördert,
und  es  tritt  insbesondere  dank  der  Güterversicherung  in  ihren  verschiedenen  Formen
eine  größere  Gleichmäßigkeit  der  Preise  ein.  Denn  wie  im  Leben  des  einzelnen,
so  wird  in  der  ganzen  Volkswirtschaft  der  Zufall  ausgeschaltet,  und  man  kann  auf
Grund  des  Bestehens  der  Versicherung  mit  der  ruhigen  Fortentwickelung,  dem
ruhigen  Bestand  der  gegenwärtigen  Verhältnisse  im  kaufmännischen,  im  gesamten
Wirtschaftsleben  rechnen.
Was  die  soziale  Bedeutung  der  Versicherung  anbelangt,  so  ist  hier  an
erster  Stelle  anzuführen,  daß  die  Versicherung  eine  Förderung  des  Familiengeistes
und  Familienlebens  bringt.
Nicht  nur  die  Möglichkeit  der  Vermögens-  und  Einkommenssicherung  gewährt
die  Versicherung,  sie  gibt  auch  die  Möglichkeit  zum  Emporsteigen  einer  Familie  in
eine  höhere  Klasse,  indem  durch  sie  Studiengelder,  Mittel  zur  Errichtung  eines  Geschäfts ­
  u.  ä.  gesichert  werden  können.  So  können  durch  die  Versicherung  die  Mittel
zur  Verbreitung  der  Bildung  gewonnen  werden.
Wie  die  Versicherung  das  Hinaufsteigen  in  eine  höhere  Klasse  befördern  kann,
so  kann  sie  anderseits  Familien  vor  dem  Herabsinken  aus  oberen  Klassen  in  niedere
bewahren.  Das  hat  man  namentlich  in  Amerika  erkannt,  wo  es  als  die  selbstverständliche ­
  Pflicht  jedes  auch  noch  so  reichen  jungen  Ehemanns  gilt,  seiner  Frau  eine
möglichst  hohe  Lebensversicherungspolice  mit  in  die  Ehe  zu  bringen.
Nicht  nur  die  einzelnen  Familien  fördert  die  Versicherung,  sie  knüpft  vielmehr
auch  ein  Band  unter  den  Familien.  Sie  bringt  eine  engere  Verkettung  der  Interessen.
Sie  durchsetzt  den  wirtschaftlichen  Egoismus  mit  altruistischen  Gedanken.  Und  da,
wo  Versicherungen  auch  aus  rein  egoistischen  Gründen  abgeschlossen  werden,  sind
doch  die  Wirkungen  die  gleichen,  wie  wenn  altruistische  Gründe  maßgebend  gewesen ­
  wären.  Denn  die  Versicherung  kommt  nicht  nur  demjenigen  zugute,  welcher
sich  direkt  an  ihr  beteiligt,  sondern  auch  seinen  Angehörigen,  seinen  Gläubigern.
            
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