Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Erst  das  Zeitalter  der  Sozialpolitik  konnte  eine  Erscheinung  zutage ­
  fördern,  welche  nicht  nur  in  Deutschland  zu  einem  lange  noch  nicht  genug  beachteten, ­
  .äußerst  interessanten,  wirtschaftlichen  und  politischen  Problem  gehört:  die
von  sozialen  oder  fiskalischen  Gesichtspunkten  ausgehenden  Bestrebungen  zur  V  e  r  -
staatlichung  der  Versicherung,  die  Forderung  staatlicher  Beihilfe,  das
Durchdringen  des  Gedankens  eines  allgemeinen  Menschenrechts  auf  Versicherung.
In  Kreisen,  denen  vor  drei  oder  vier  Jahrzehnten  der  Gedanke  der  Versicherung ­
  vollkommen  fremd  war,  in  denen  man  dem  Versicherungswesen  als  einer
großkapitalistischen  Spekulation  feindselig  gegenüberstand,  sucht  man  heute  mit  allen
Mitteln,  sogar  zwangsweise,  eine  Versicherung  herbeizuführen,  offen  oder  versteckt
mit  dem  Wunsche  von  Staatszuschüssen.  Mögen  solche  Bestrebungen  gelegentlich  auch
vielleicht  auf  einem  Mißverstehen  der  modernen  Sozialpolitik  beruhen,  so  sind  sie
doch  ein  markantes  Zeichen  dafür,  wie  der  Versicherungsgedanke  in
Deutschland  volkstümlich  ist,  seitdem  das  Deutsche  Reich  allen  andern  Ländern
voran  als  Organisator  auf  dem  Gebiete  der  Sozialversicherung  in  einer  durchweg
mustergültigen  und  enorm  großzügigen,  kulturell  hoch  bedeutsamen  Weise  tätig  geworden ­
  ist.
Wo  eine  solch  mächtige  Entwickelung  vor  sich  geht,  kann  auf  die  Dauer  auch  der
Gesetzgeber  nicht  zurückbleiben.  Und  so  sehen  wir  als  ein  ferneres  Merkmal  der
Entwickelung  Fortschritte  auf  dem  Gebiete  der  Versicherungsgesetzgebung.
Daß  nicht  nur  in  Deutschland,  sondern  in  allen  Kulturländern  eine  Versicherungswissenschaft ­
  aufkommt,  deren  Zweck  es  ist,  alle  Vorgänge  und
Erscheinungen  des  Versicherungswesens  in  der  Vergangenheit  wie  der  Gegenwart
zu  studieren,  Vergleiche  zu  ziehen  und  Erwägungen  darüber  anzustellen,  das  sind
vielleicht  die  erfreulichsten  Merkmale  der  modernen  Entwickelung  des  Versicherungswesens. ­

Es  gab  eine  Zeit,  in  der  gewisse  Versicherungen  als  ein  Luxus  für  Begüterte
galten.  Aber  bekanntlich  ändert  sich  der  Begriff  des  Luxus  im  Laufe  der  Jahrhunderte, ­
  wie  jeder  andere  wirtschaftliche  Begriff.  Kleidungsstücke,  die  man  einst
als  Luxus  für  Könige  bezeichnete,  erkennt  man  heute  als  unentbehrlich  selbst  für  den
Ärmsten  an.  Was  die  Zivilprozeßordnung  vor  wenigen  Jahrzehnten  als  pfändbar
bezeichnete,  erklärt  das  neue  Prozeßrecht  als  unpfändbar,  weil  in  dieser  kurzen
Spanne  Zeit  die  Auffassung  von  dem,  was  notwendig  ist  für  des  Lebens  Notdurft,
sich  geändert  hat.  So  geht  es  auch  mit  der  Versicherung.  Wir  stehen  in  Deutschland
wenigstens  heute  auf  dem  Standpunkt,  daß  sie  in  gewissen  Arten  eine  unumgänglich
notwendige  Veranstaltung  gerade  für  die  Ärmsten  ist.  Und  der  Staat  selbst  sucht  den
Ärmsten  das  zu  gewähren,  was  einst  als  Luxus  für  die  Reichsten  galt.

3.  Kaufmannsstand  und  Versicherung*.
Von  Alwin  Helms.
Helms,  Kaufmannsstand  und  Versicherung.  In:  Süddeutscher  Merkur.  Monatsblatt
des  Vereins  Merkur,  Kaufmännischer  Verein  Nürnberg,  und  der  ihm  angeschlossenen  Vereine.
Für  die  Schriftleitung  verantwortlich:  Helms.  1.  Jahrgang.  Nürnberg,  Druck  von  Ludwig
Rodrian,  1905.  S.  101—102.
Es  dürfte  heute  wohl  kaum  noch  einen  Angehörigen  des  deutschen  Kaufmannsstandes ­
  geben,  der  nicht  die  Überzeugung  gewonnen  hat,  daß  die  Einrichtungen  der
*)  Die  Ausführungen  von  Alwin  Helms  haben  auch  nach  dem  Erlasse  der  Reichsversicherungsordnung ­
  vom  19.  Juli  1911  (s.  unten  Dritten  Teil,  Abschnitt  III,  Nr.  7)  und  des
            
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