Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

B48  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.
Betrachten  wir  uns  nun  die  Tätigkeit  des  Handelskammersekretärs ­
  etwas  näher,  so  zeigt  sich  ein  außerordentlich  verzweigtes  Arbeitsfeld,
das  mit  der  Größe  der  Kammer  und  deren  Interessen  an  Vielgestaltigkeit  und  Umfang ­
  zunimmt.  Ja  man  darf  sagen,  daß  es  kaum  eine  Tätigkeit  im  öffentlichen
Leben  geben  mag,  die  so  verschiedenartige  Materien  zu  behandeln  hat.  Es  kommt
ihr  in  dieser  Beziehung  höchstens  die  des  Rechtsanwalts  nahe,  mit  der  die  Tätigkeit
des  Sekretärs  einer  Handelskammer  überhaupt  manches  Verwandte  hat.  In  erster
Linie  sind  es  Gesetzgebungs-,  Verkehrs-,  Zollangelegenheiten,  die  zu  bearbeiten  sind.
In  der  Gesetzgebung  kommen  in  Betracht  Fragen  des  Handels-,  Wechsel-,  Seerechts,
des  Konkursrechts,  der  Patentgesetzgebung,  des  Versicherungsrechts,  des  Gewerberechts, ­
  insbesondere  des  in  der  Gewerbeordnung  geregelten,  der  Börsen-  und  der
Steuergesetzgebung,  ferner  eine  Menge  Fragen  des  partikularen  Verwaltungsrechts
usw.  Auf  dem  Gebiete  der  Verkehrsangelegenheiten  handelt  es  sich  natürlich  hauptsächlich ­
  um  das  Eisenbahnwesen  (Personen-  und  Gütertarife,  Zugverbindungen,  Errichtung ­
  von  Eisenbahnlinien)  sowie  das  Post-  und  Telegraphenwesen.  In  Zollsachen ­
  stehen  im  Vordergrund  die  Zolltarife  und  die  Handelsverträge,  die  ja  gegenwärtig ­
  eine  ganz  besondere  Bedeutung  gewonnen  haben.  Dazu  kommt  in  vielen
Fällen,  besonders  bei  größeren  Kammern  eine  ausgedehnte  Verwaltungstätigkeit,  da
vielfach  die  Kammern  eigene  Gebäude  haben  oder  ihnen  die  Verwaltung  von  Lehranstalten, ­
  Börsen  usw.  übertragen  ist;  auch  hat  der  geschäftsführende  Sekretär  einen
manchmal  ziemlich  zahlreichen  Stab  von  Beamten  unter  sich,  deren  Arbeiten  sowie
Anstellungs-  und  Entlassungsverhältnisse  ihm  zu  mehr  oder  weniger  selbständiger
Beaufsichtigung  und  Verfügung  übertragen  sind.  Ferner  hat  der  Sekretär  den
ziemlich  ausgedehnten  Schriftwechsel  und  den  persönlichen  Verkehr  mit  den  im
Bezirk  eingesessenen  Kaufleuten,  mit  andern  Kammern  und  Behörden  jeder  Art  zu
leiten  oder  selbst  zu  besorgen,  je  nachdem  ihm  Hilfskräfte  zur  Seite  stehen  oder  es
die  Wichtigkeit  der  Angelegenheiten  erheischt.
Diese  Vielseitigkeit  der  Arbeit  des  Sekretärs,  die  natürlich  nur  in  ihren  Hauptzweigen ­
  und  in  großen  Zügen  gegeben  werden  kann,  führt  zu  der  weiteren  Frage,
welche  Vorbildung  ein  Sekretär  haben  muß.  Ist  er  Jurist,  Nationalökonom,  Kaufmann ­
  oder  was  sonst?  Wollte  man  einen  idealen  Handelskammersekretär  zeichnen,
so  müßte  dieser  ausgerüstet  sein  mit  der  Urteilsschärfe  des  Juristen,  mit  dem  Forscherdrang ­
  des  Nationalökonomen  und  dem  weiten,  praktischen  Blick  des  Kaufmanns;  er
müßte  aber  gleichzeitig  die  Bildung  von  allen  dreien  haben.
Dem  Charakter  des  Kaufmanns  entsprechend  binden  sich  die  Kammern  in  der
Wahl  ihrer  leitenden  Beamten  nicht  an  ein  Schema,  sondern  sie  nehmen  diejenigen,
die  ihnen  jeweils  ihrer  ganzen  Ausbildung,  ihrem  Lebensgang,  ihren  Erfahrungen
nach  als  die  geeignetsten  erscheinen.  Das  Bestehen  bestimmter  Examina  (Assessorexamen, ­
  juristisches  oder  philosophisches  Doktorexamen)  ist  zwar  von  manchen
Kammern  vorgeschrieben,  und  eine  abgeschlossene  akademische  Bildung  wird  von  den
meisten  vorausgesetzt,  aber  eine  bestimmte  Regel  besteht  nicht.  Auch  die  bestehenden
Handelskammergesetze  haben  den  Kammern  in  dieser  Hinsicht  völlig  freie  Hand  gelassen. ­

Dementsprechend  ist  auch  die  Vorbildung  der  Sekretäre  außerordentlich  verschieden, ­
  und  sollte  man  es  zeichnerisch  darstellen,  so  würde  das  ein  sehr  buntscheckiges ­
  Bild  geben.  Es  sind  Rechtsanwälte,  ehemalige  Richter,  frühere  Referendare, ­
  Kaufleute  mit  nachfolgender  Hochschulbildung,  Nationalökonomen,  Hochschuldozenten, ­
  ehemalige  Offiziere,  frühere  Philologen  uff.  Die  Juristen  und  Nationalökonomen ­
  überwiegen  und  werden  auch  gern  bei  Anstellungen  bevorzugt.  Manche
werden  versucht  sein  zu  sagen,  daß  es  unter  allen  diesen  zum  großen  Teil  aus  anderen
Berufsständen  herübergekommenen  Leuten  wohl  viele  weniger  gute  Elemente  geben
            
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