Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

Die Interventionisten 
251 
Zwischenglied des Preises derselben in Betracht zieht, auf dem 
gerechten Preis. Statt dessen, kann man sagen, werden heute 
nicht nur alle Dinge, sondern auch alle Dienstleistungen ge 
kauft und verkauft, ohne daß jemand dabei an das wesentliche 
Gesetz des Tausches: die Äquivalenz, denkt. Der Grund dafür 
ist, „daß man gemeinhin als Wert der Dinge das Bedürfnis, 
welches der Käufer oder Kreditnehmer nach ihnen haben 
kann, genommen hat, statt deren Kostenpreis und gemeine 
Brauchbarkeit“ x ). 
Die Staatslehre der sozialkatholischen Feudalen, welche 
hauptsächlich von de Ségur-Lamoignon und de la Tour 
du Pin ausgebaut wurde, lehnt sich eng an die Le Play sehe 
an 2 ). Beiden sind dieselben dezentralistischen und konservativen 
Züge gemeinsam. Nur tritt bei den Sozialkatholiken neben die 
Familie die Korporation als Grundlage des Staates. Das soziale 
Leben des Menschen, sagt de la Tour du Pin, bewegt sich 
um eine Achse, deren beide Pole Familienherd und Arbeits 
stätte (atelier) sind. Die Herde, d. h. die Familien, gruppieren 
sich im Laufe der Geschichte in lokale Organisationen, in Ge 
meinden. Die Arbeitsstätten gruppieren sich in Berufsgemein 
schaften. „Der Schlüssel der sozialen Wiedergeburt ist in der 
Erkenntnis gegeben, daß die Elemente der wirtschaftlichen, der 
sozialen und der politischen Ordnung identisch sind Die 
kommunale Organisation der Familienherde und die korpora 
tive Organisation der Arbeitsstätten sind die wesentlichen Orga 
nismen der bürgerlichen Gesellschaft.“ Auf ihnen baut sich 
die Provinz und auf den Provinzen der Staat auf. Jede Provinz 
soll eine nach Herden gewählte „Chambre des Communes“ 
haben, der die politische Gesetzgebung und Kontrolle der 
Staatsverwaltung zustehe, und eine von den Korporationen ge 
wählte „Chambre des Etats“, welche die wirtschaftlichen In 
teressen von Landwirtschaft, Industrie, Handel und der freien 
Berufe vertrete. Die Zentralgewalt, an deren Spitze eine zum 
Herrschen berufsmäßig erzogene Familie kraft eigenen Rechtes 
zu stehen hat, soll darauf bedacht sein, die Selbstverwaltungs 
rechte der Kommunen und kommunalen Verbände zu achten. 
b ibid. p. 211. 
2 ) Vgl. Art. La Réfection Sociale, de la Tour du Fin loe. cit. p. 490 fí.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.