Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Interventionisten

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monien  sein.  Dieselben  sind  durch  „komplementären  Lohn“
von  den  Arbeitgebern  aufzubringen.  Die  Arbeiter  haben  darauf ­
  ein  förmliches  Anrecht  ;  denn  die  Zunftpatrimonien  wurden,
wie  die  Kirchen-  und  Emigrantengüter,  vom  heutigen  liberalen,
der  Revolution  entsprungenen  Staate  widerrechtlich  geraubt.
Daraus  erwächst  die  Pflicht  der  Wiedererstattung  *).
Die  Vorteile,  welche  die  Herren  der  Association  Catholique ­
  der  korporativen  Wirtschaftsorganisation  nachzusagen
wissen,  sind  sehr  zahlreich.  Einige  der  hauptsächlichsten  sind  :
die  Korporation  gibt  den  geeignetsten  Boden  ab  zur  Übereinkunft ­
  bezw.  der  Arbeitsbedingungen  ;  das  Zunftpatrimonium  ist
die  beste  Versicherung  für  deren  Mitglieder  für  die  Zeit  des
Nichtarbeitens,  welches  auch  dessen  —  natürlich  legitimer  —
Grund  sei  ;  die  Zunft  ermöglicht  allen  das  Aufsteigen  innerhalb
des  Berufes;  sie  ist  der  geeignetste  Wahlkörper  für  die  politischen ­
  Körperschaften,  weil  sie  die  besten  Garantien  für  eine
kompetente  und  überlegte  Interessenvertretung  bietet  usw. 2 ).
Der  bedeutendste  Vorteil  dürfte  aber  der  sein,  daß  die  korporative ­
  Organisation  der  Gewerbe  der  bestehenden  individualistischen ­
  Wirtschaftsordnung  ein  Ende  zu  machen  verspricht.  De
la  Tour  du  Pin  denkt  sich  den  Übergang  zum  christlichen
Staat  der  Zukunft  etwa  wie  folgt  :  in  dem  Maße,  als  die  Arbeitersyndikate ­
  erstarken,  „werden  sie  ihre  Forderungen  an
komplementärem  Lohn  in  Form  von  Unfall-,  Kranken-,  Alters-,
Arbeitslosenversicherung  in  die  Höhe  schrauben  ;  sie  werden  die
betreffenden  Kassen  selbst  zu  verwalten  verlangen  und  Garantien ­
  fordern,  welche  die  Unternehmer  nur  geben  können,  indem
sie  ihr  Anlagekapital  damit  hypothekarisch  belasten  ;  die  Folge

J )  ibid.  p.  26  ff.  Vgl.  dazu  auch:  „Die  christliche  Sozialreform  der  Volksklassen ­
  hat  zur  notwendigen  Bedingung  die  Konstituierung  eines  Kollektiveigentums ­
  unter  all  dessen  alten  und  modernen  Formen  zu  deren  Gunsten.
Darauf  haben  sie  ein  wirkliches  Anrecht.  Und  wer  von  Anrecht  spricht,  darf
nicht  vor  der  Berechtigung  einer  zu  erstrebenden  Wiedererstattung  zurückschrecken. ­
  Der  Staat  und  die  besitzenden  Klassen  haben  die  Beute  am  Volke
zu  ihrem  Vorteil  erobert.  Vom  Staat  und  von  den  wohlhabenden  Klassen  muß
man  dieses  Jahrhunderte  alte  Erbteil  wieder  einfordern,  nicht  plötzlich,  durch
gewaltsame  Konfiszierung,  sondern  durch  das  Spiel  von  Einrichtungen,  welche
Reserven  fürs  Volk  schaffen.“  de  la  Tour  du  Pin,  loc.  cit.  p.  245.
2 )  ibid.  p.  210.
            
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