Finanzwissenschaft
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resultate des Verfassers bieten, sondern lediglich ein möglichst
klar abgefaßtes Handbuch für Examenskandidaten sein. Außer
in den französischen Budgets und Staatsrechnungen hat Allix
hauptsächlich in den Werken von Stourm, aber auch bei Cauwès,
Leroy-Beaulieu, Colson, Boucard und Jèze usw. geschöpft. Die
Analyse, die er vom französischen Budgetwesen gibt, ist sehr
anschaulich und konkret. In der Behandlung des Steuerwesens
weicht All ix insofern von seinen Gewährsmännern ab, als er sich
nicht auf eine Theorie der speziellen Steuerlehre einläßt, sondern
statt dessen die zurzeit in Preußen, England, Italien und Frank
reich bestehenden Steuersysteme genetisch und beschreibend zur
Darstellung bringt. Daran fügt er eine kritische Übersicht über
die von den Finanzministern der letzten zwölf Jahre den fran
zösischen Kammern vorgelegten Einkommensteuervorlagen*).
Der überwiegend referierende Charakter der Darstellung von
Allix hindert nicht, daß seine persönliche Auffassung hinreichend
zum Ausdruck kommt. Sie geht dahin, daß das französische
Ertragssteuersystem sich überlebt habe, und daß es an der Zeit
sei, es durch eine Personalbesteuerung, etwa im Sinne der
jüngsten Einkommensteuervorlage von Caillaux zu ersetzen.
Eine begrüßenswerte Neuerung des Allixschen Handbuches
ist die in einem vierten Teile 2 ) angegliederte Darstellung des
Finanzwesens der französischen Kolonien. Allix verdient ferner
Lob dafür, daß er mehrere Doktordissertationen der letzten
Jahre bei Gelegenheit verwertet. Die äußere Ausstattung seines
Handbuches ist gefälliger und übersichtlicher, als die des auch
für die Vorbereitung zu den Staatsprüfungen bestimmten kleinern
Werkes von Jèze 8 ).
*) Zur Sprache kommen die Vorlagen von Doumer (1896), Cochery (1896),
Peytral (1898), Caillaux (1900), Bouvier (1903), sowie die zweite Vorlage von
Caillaux (1907), deren Text übrigens am Schlüsse des Buches in der 2. Auflage
mitgeteilt wird.
2 ) Das Handbuch ist in vier Teile geteilt, von denen der erste vom Bud
getwesen, der zweite von den Einnahmen des Staates, der dritte von den lokalen
und der vierte von den kolonialen Finanzen handelt.
3 ) Eine Darstellung der finanzwissenschaftlichen Literatur in Frankreich
dürfte sich nicht mit den im Laufe dieser Arbeit zur Sprache gekommenen
finanzwissenschaftlichen Werken begnügen. Von synthetischen Werken, um nur
bei der jüngsten Vergangenheit zu bleiben, wären noch V. Rémy, Traité de la
comptabilité publique, Paris 1894; Caillaux, Privat-Deschanel et Touchard, Les