Geschichtlicher Überblick
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Die ersteren teilt er ein in : Bergbau-, Transport-, Manufaktur-
und Ackerbaugewerbe. Das Handelsgewerbe hat D uno y er
nach Ausscheidung des Transportgewerbes aus seiner Klassifi
zierung ausgeschlossen, weil er den Handel für etwas allen
Gewerben Gemeinsames ansieht 1 ). Die Rolle des Handels als
selbständiger Erwerbsgruppe in der Volkswirtschaft entgeht ihm.
Erklärlich ist ja, daß eine Klassifizierung der Gewerbe, welche
die Natur der gewonnenen Produkte zum Unterscheidungs
merkmal nimmt, für den Handel keinen Platz hat. Übrigens
vermengt Dun o y er Handels- und Transportgewerbe in seinen
Ausführungen über letzteres, trotzdem er sie in seiner Klassifi
kation scharf geschieden hatte 2 ).
Die Gewerbe oder Künste, die den Menschen zum Ge
genstand haben, teilt Dun o y er ein in solche, welche die Ver
vollkommnung a) unserer physischen Natur (Heilkunde und
Sport), b) der Einbildungskraft und des Gemütes (die schönen
Künste), c) der Intelligenz (Unterricht), d) der sittlichen An
gewöhnungen (Erziehung, Priestertum, Regierung) bezwecken.
Den Abschluß macht die Erörterung „gewisser volkswirt
schaftlicher Funktionen, welche allen Klassen der Erwerbs
tätigen gemeinsam sind : Genossenschaftswesen, Handel, unent
geltliche Eigentumsübertragung (unter Lebenden oder von Todes
wegen).“
Was die Methode betrifft, ist D uno y er, wie die meisten
Volkswirte der liberalen Schule, der Illusion zum Opfer gefallen,
er mache ausschließlich von der Induktion Gebrauch und gebe
der Volkswirtschaftslehre ein empirisches Gepräge, während er
in Wirklichkeit von vorgefaßten Ideen ausgeht, diese deduk
tiv entwickelt und die Geschichte in deren Sinn interpretiert.
Dunoyers Methodik bedeutet einen Rückschritt gegenüber
J. B. Say und P. Rossi. J. B. Say erkennt bereits das ver
wickelte Ineinandergreifen der verschiedensten Ursachen bei den
Erscheinungen des Wirtschaftslebens und die daraus sich er
gebende objektive Schwierigkeit der wirtschaftswissenschaftlichen
') ibid. Bd. II, pp. 111-112.
2 ) Dunoyers Klassifikation der Gewerbe oder Künste, „welche die Dinge
zum Gegenstand haben“, wurde von Jos. Garnier (Eléments de l’Economie
Politique, Brüssel 1850, Teil I, cap. 3, p. 59 ff.) und von Stuart Mill aus
genommen.