Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Zoll  zu  Hameln  und  zu  Vlotho,  der  dafür  ein  bestimmtes  berechnete,
eingehoben.  Die  Bremer  Schiffer  haben  gegen  das  Ende  des  achtzehnten ­
  Jahrhunderts  den  Allerverkehr  nach  Celle  nahezu  unbedingt
beherrscht,  im  Leineverkehr,  der  nach  den  Schleusenbauten  in  der
Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  stärker  zunahm,  haben  sie  keine
derartige  Stellung  zu  erreichen  vermocht.  Im  Oberweserverkehr
haben  sie  zwar  mehrfach  das  Recht  der  Vorausbeladung  zu  wahren
gesucht,  und  noch  1807  im  freien  Verkehr  ohne  Reihe  sich  beklagt,
dafs  durch  die  Frachtbesorger,  denen  die  Fremden  Auftrag  geben,
die  Fremden  eher  Ladung  in  Bremen  erhielten,  als  sie,  aber  obwohl
sie  im  achtzehnten  Jahrhundert  nicht  mit  den  Vlothoern  auf  gleicher
Stufe  rangieren  wollen,  denen  nur  mit  zwei  Schiffen  nach  Münden
zu  kommen  erlaubt  ist,  und  verlangen,  bei  Repressalien,  den  Mündenern
gleichgestellt  zu  sein,  und  ebenso  die  Fahrt  nach  Münden  alten
Rechtens  behaupten,  so  haben  sie  doch  in  diesem  Verkehr  nicht  eine
ausschlaggebende  Rolle  gespielt,  ja,  sie  scheinen  zeitweise  ganz
zurückgedrängt  worden  zu  sein. 1 )  Durch  die  Möglichkeit  Ladrecht,
nicht  blos  Rückladrecht,  im  Einzelfall  oder  generell  zu  erlangen,
haben  auch  die  an  den  kleineren  Zwischenorten  ansässigen  Schiffer
die  Möglichkeit,  an  dem  Verkehr  über  den  Bedarf  ihrer  Orte,  soweit
ein  solcher  vorhanden  war,  teilzunehmen.  Für  die  überragende  Blüte
der  Vlothoer  Schifferschaft  hat  in  neuerer  Zeit  ebenfalls  das  Ladrecht
am  fremden  Platz  höhere  Bedeutung  als  das  am  eigenen.  Die
Mündener  Schiffer  liefsen  die  in  der  Vorstadt  Blume  ansässigen
Schiffer,  die  sie  nicht  zu  Gildegenossen  annahmen,  da  wer  zur  Gilde
gehörte  Rauch  und  Feuer  in  der  Stadt  haben  mufste,  wie  das  auch
9  Bremer  Staatsarchiv;  Bremer  Handelskammer  Archiv  (Coli.  Sen.);
Noack,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsreoht  Mindens,  1904;  Willigerodt,
Geschichte  von  Münden,  Göttingen  1808;  Wilh.  Lotze,  Gesch.  d.  Stadt
Münden,  1878,  S.  236;  Patje,  Kurzer  Abriss  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und
Handlungszustandes  in  den  churbr.—lüneb.  Landen,  1796,  S.440  ff.;  H,  Keller,
Weser  und  Ems,  1901,  I.  Bd.,  2.  Abt,,  S.  3  ff.  —  Vergl.  a.  zu  den  Brüderschaften ­
  der  Eiohenschiffor,  a.  Auflader,  städt.  Fuhrleute,  die  später  z.  T.  zu
Totenladen  wurden,  im  Bremer  Staatsarchiv.  Eine  Skizze  zu  den  bremischen
Brüderschaften  hat  J.  G,  Kohl,  Alte  und  neue  Zeit,  Episoden  aus  der  Culturgeschiohte
  der  freien  Reichs-Stadt  Bremen,  Bremen  1871,  S.  264.  Trage-  und
Folge-Brüderschaften,  geschrieben;  E.  Dünzelmann,  Aus  Bremens  Zopfzeit,
Bremen  1899,  S.  2,  185  ff,;  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hansestadt  Bremen
(Orig.  M.  Stb.),  1812,  S.  165,  178,  u.  a.  Zu  der  Darstellung  in  Weddigens
Westphälischem  Magazin  111,  Bd.  9.  Heft,  S.  248  ff.,  wonach  nur  zwei  Gilden
auf  der  Weser  bestehen,  wozu  alle  übrigen  Schiffer  sich  halten,  die  in  jüngere
Schilderungen,  als  Patje,  übergegangen  ist,  vgl.  J.  L.  Quentins  Berichtigung
eines  Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788,  S,  13  ff.

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