Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Zeit  eine  privative  Schiffahrt 1 )  aufrecht  gehalten.  Es  ist  auch  in
Plätzen,  die  das  in  stapelrechtlichen  Formen  verteidigen,  das  Durchfahren ­
  verweigert  worden,  wie  das  bei  der  Etappenfuhr  des
Fuhrwerks  begegnet  und  in  den  Formen  des  Speditionsrechts  auch
noch  ein  Bestandteil  des  neueren  Landversands  ist.  So  liefsen  die
Mündener  und  die  Bremer  die  fremden  Schiffer  nicht  durchfahren
und  verlangten  Spedition  durch  einen  Kaufmann  der  Stadt.  Minden
hat  keine  Durchfuhrverweigerung  durchzusetzen  vermocht.  In
preufsischer  Zeit  hat  man  in  Minden  nochmals  auf  das  alte  zum
Verkaufstellen  der  Ware  kraft  Niederlagsrecht  zurückgegriffen,  das
im  allgemeinen  durch  den  Speditions-  und  Kommissionsbetrieh
antiquierte.  Eine  Reihefahrt  hat  auf  der  Oberweser  nur  zeitweise
bestanden.  Die  Bremer  Kaufleute  wahrten  mehrfach  ihre  Rechte
mit  jedem,  wenn  auch  unter  Bevorzugung  der  einheimischen  Schiffer,
zu  verladen,  wie  sie  wollten,  und  haben  andererseits  auch  wieder
eine  Reihe  einzurichten  versucht,  wogegen  dann  auch  wohl  von  dem
korrespondierenden  Platz  protestiert  worden  ist.  Es  tritt  bei  diesen
Einrichtungen  eine  greisere  Begünstigung  der  einheimischen  Schiffer
oder  freie  Reihe  unter  Wahrung  des  Gilderechts  ein. 2 )  Eine  Schiffsmaklerei, ­
  in  der  Form,  wie  sonst  Waren-  und  Frachtmakler  nach
der  älteren  Verfassung  angesetzt  werden,  hat  in  Bremen  für  die
Die  privative  Fuldaschiffahrt  wurde  von  den  Mündener  Schiffern  in
wöchentlichen  Fahrten  nach  Kassel  nach  der  obrigkeitlich  festgestellten  Reiheordntmg
  wahrgenommen,  aufserdem  werden  noch  die  sog.  Gildebullen  erwähnt.
1824  wird  berichtet,  dafs  die  Verhältnisse  noch  die  alten  sind.  Den  hessischen
Schiffern  war  in  Münden  nicht  erlaubt,  nach  Kassel  zu  laden.  (Brunner,
S.  226.)  Im  19.  Jahrhundert  hatte  die  Kasseler  Fahrt  wegen  Karlshafen  von
vornherein  nur  noch  eine  geringe  Bedeutung.  Das  Kassel-Hersfelder  Marktschiff ­
  habe  ich  vorhin  erwähnt.  Den  Werraverkehr,  der  sich  für  sie  oft
unrentabel  erwies,  überliefsen  die  Mündener  meist  den  rückfrachtenden  hessischen
Schiffern,  die  Schiffer  sollten  sich  keinen  Eintrag  tun,  doch  begegnet  auch
hier  noch  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts,  dafs  die  Mündener  Kaufleute  bei
ihren  Versendungen  werraauf  vorzugsweise  Mündener  Schiffer  berücksichtigen
sollen.  S.  dazu  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung  1787,  S.  59;  W.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  236.
2 )  Vergl.  die  gedruckte  Marckt-Schiff-Ordnung  zur  wöchentlichen  Transportierung ­
  der  Waaren  und  Kaufmannsgüter  von  Minden  nach  Bremen  und  von  da
wieder  zurück,  de  dato  Berlin,  den  16.  Nov.  1770.  Das  Schiff  sollte  Mittwoch
mittag  von  Minden,  ebenso  von  Bremen  gehen.  Es  wurde  der  Mindener  Gilde
von  der  preufsischen  Regierung  überlassen  das  Schiff  unter  sich  nach  Reihe
zu  stellen.  (Handelskammer.)  Marktsohiffe  nehmen  meistens  den  regelmäfsigen
kleinen  Einzelverkehr  vorweg.  Versuche  der  Mündener  Kaufmannschaft  bezw.
der  Behörde,  nur  mit  Mündener  Schiffern  zu  verladen  bezw.  auch  die  Bremer-Korrespondenten
  derart  anzuweisen,  scheiterten  sehr  bald.
            
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