Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

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langen, da der Pächter in diesem Falle den gewöhnlichen Unter 
nehmergewinn in den anderen 50 Kilo Getreide erhält. Daraus 
läßt sich der Schluß ziehen, der im Gegensatz zu der Grundrenten- 
theorie von Rodbertus und der Theorie der absoluten (Nicht- 
Monopol-) Rente von Marx steht. 
Betrachten wir zuerst die Beziehungen eines kapitalistischen 
Pächters zum Grundbesitzer. Nachdem er das Grundstück ge 
pachtet hat, wird er darauf so viel Kapital aufwenden, daß er 
noch den normalen Profit herausschlagen kann. Nach der Grund 
rententheorie von Rodbertus erscheint die Rente als Resultat der 
andersartigen Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Kapi 
tals, da hier keine Aufwände für Rohmaterial notwendig sind, das 
in der Wirtschaft selber erzeugt wird. Infolgedessen erhält der 
Pächter bei einem Aufwand von verschiedenen Kapitalien A, B 
und C, zusammen 30 Mark, auf einen Morgen eine doppelt so 
hohe Profitnorm als in der Industrie, wenn das dort verwendete 
Rohmaterial ebensoviel (30 Mark) kostet. Mit andern Worten: 
wenn man in der Industrie, bei einem Aufwande von 60 Mark, 
30 Mark Gewinn erhält, so bringt in der Landwirtschaft ein Auf 
wand von 30 Mark den gleichen Profit ein. Es ist klar, daß der 
Grundbesitzer diesen Extraprofit, in diesem Falle 15 Mark, erhält, 
weil der Pächter sich mit dem gewöhnlichen Unternehmergewinn 
von 15 Mark begnügt. 
Nehmen wir an, daß diese Theorie richtig ist und daß der 
Pächter an den Grundbesitzer 15 Mark abtritt. Wenn er dann bei 
einem Aufwand von 30 Mark pro Morgen 60 Kilo Getreide zu einer 
Mark pro Kilo erhält, so wird er außer den 15 Mark, die er dem 
Grundbesitzer abtritt, noch 15 Mark Profit erhalten. Der Grund 
besitzer kann aber den Pächter nicht hindern, außer dem Kapital 
A, B und C noch weitere Kapitalien, D, E und F, zu investieren. 
Der Pächter wird es unbedingt tun, sogar wenn die weiteren 
Aufwände geringere Erträge bringen. 
Wir haben angenommen, daß die ersten Aufwände einen dop 
pelten Gewinn geben, wobei die Hälfte als Pachtzins dem Boden- 
Besitzer zukommt. Da nun das Pachtgeld schon gezahlt ist, so 
würden die weiteren Kapitalaufwände unter der Voraussetzung,
	        
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