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Ausblicke, III.
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Wortestrug ganz abgesehen, rennen diese „Gesetze“ meistens offene
Türen ein! Wer sie „findet“, will nun keineswegs der Selbsterkenntnis,
er will doch der Erkenntnis dienen. Er denkt nicht im entferntesten
an eine „Theorie vor den Tatsachen“, sondern an eine „Theorie statt
der Tatsachen“. Das liegt ja im Wesen der „Unifikation“. Im Erfolge
aber bietet er das Erstere an Stelle des Anderen. „Theorie statt der
Tatsachen“ ist überhaupt nicht vorhanden, weil die Beobachtung im
Grundsätze entbehrlich ist, und höchstens als „Bestätigung“ erscheint,
in Wortseligkeit. „Theorie vor den Tatsachen“ aber wird hier nur
wider Willen gefunden, und daher in einer höchst fragwürdigen un
brauchbaren Gestalt. Will man sich deutlicher machen, wie diese
»Gesetze“ zumeist nur einen brüllenden Gemeinplatz aussprec en, einen
Hergang im Handeln, den man sich an den fünf Fingern a za en
kann, nun, dann denke man einfach an die wirtschaftliche Bauernregel
von „Angebot und Nachfrage“! Diese besonders steckt als „Kern in
so manchem dieser „Gesetze“, mit denen nichts erreicht ist, als le
Verekelung der ehrlichen, mühseligen Tatsachenforschung; man glaubt
eben schon Alles, oder doch genug zu wissen. Im Erfolge ist es eine
Art schlimmsten Raubbaues, an den Erkenntnisaufgaben der Wissen
schaft verbrochen. Nun wären noch jene „Gesetze“ zu berühren, die
stets die Paradepferde blieben, die sie von Anfang an waren. Unwill
kürlich erinnert man sich an die Klage eines scharfen und ehrlichen
Denkers, daß ihm die „historischen Gesetze“ ein unerfüllter Traum
geblieben sind. Es verblieb eben bei jenen „Gesetzen“, die einst als
die Verheißung eines Neuen Zeitalters in der Wissenschaft des Handelns
begrüßt wurden: Die Wiederkehr in der jährlichen Zahl der Selbstmorde,
Verbrechen usw . Das wären im besten Falle bloße Gesetzmäßig-
keiten, „empirische Gesetze“, die noch nicht der Verallgemeinerung
eines Geschehens entsprechen, noch nicht dem „Kausalgesetz“. Auch
bloße Gesetzmäßigkeiten sind sie nur scheinbar; sie sind keineswegs
das A, zu dem ein Gesetz, die Verallgemeinerung eines Geschehens,
d as B sagen kann. Bei ihrer Erzielung wird ja von allem Zusammen
hang abgesehen; mit dem hört aber zugleich das Geschehen auf, von
dern sie eine Abfolge verraten könnten, die der Verallgemeinerung
standhält. Es liegt dies im Wesen ihrer Erzielung, in der bloßen
Durchzählung von Fällen, bei der man nicht an den Zusammen
hang denkt, der zweifellos vorhanden ist, sondern an rein äußerliche
Grenzen, innerhalb deren gezählt wird! In diesem Sinne bedeuten
sie zunächst nichts als eine Bestätigung des Wahrscheinlichkeitskalküls.
Ihr Nutzen als „Symptome“ bleibt ja von ihrer Würde oder Unwürde
a!s „Gesetze“ ganz unberührt. „Symptomatisch“ ist übrigens gerade
enfeld, Wirtschaft als Leben. V
v- Gottl-Ottlilie