Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Lohn 
Stadt 
Land 
Tota 
Ueb ertrag 
20 
7 
27 
Taglohn, und zwar: 
Bis 2 Fr. . . . 
2 
— 
2 
2-3 „ . . . 
1 
2 
3 
3-4 „ . . - 
3 
5 
8 
4 und mehr Fr. 
1 
1 
2 
Kost und Logis sowie Monatslohn von: 
30—39 Fr. . . 
4 
1 
5 
40—49 „ . . 
— 
1 
1 
50 und mehr . 
. 
— 
1 
1 
Monatslohn von: 
Bis 50 Fr. 
2 
2 
4 
50— 59 „ . . 
5 
2 
7 
60— 79 „ . . 
. 
9 
— 
9 
80- 99 „ . . 
22 
4 
26 
100—119 „ . . 
28 
8 
36 
120—139 „ . . 
. 
12 
5 
17 
140—159 „ . . 
7 
2 
9 
160—180 „ . . 
. 
5 
1 
6 
Total 
121 
42 
163 
Erstaunlich ist, dass bei den Ladentöchtern in relativ so 
starkem Masse ein Taglohn sich vorfinden soll, und es lässt sich 
wohl fragen, ob nicht vielleicht bei einigen Antworten eine 
Ausrechnung pro Tag künstlich gemacht worden ist. Wir finden 
sehr wenige Ladentöchter in Kost und Logis beim Inhaber. 
In den verschiedenen Lohnarten herrschen zwischen Stadt und 
Land sehr wenige Unterschiede. Im übrigen treten wir auf die 
positiven Vergleiche der Lohnhöhe erst später ein. 
Dagegen bringen wir an dieser Stelle die Bemerkungen 
dieser Berufsklasse bezüglich Lohnhöhe, die von den Töchtern 
selbst in den Fragebogen verzeichnet wurden, zum Abdruck. 
Einige schreiben kurz und bündig: „Zu wenig Salär“. Eine 
Ladentochter aus der Stadt bemerkt: „Mit diesem Lohn (100 Fr. 
monatlich) muss ich für Mutter und drei Kinder sorgen“. 
Eine Ladentochter vom Lande findet, dass sie sich mit 
ihrem Lohne von 35—50 Franken nebst Kost und Logis beim
	        
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