Full text : Die Theorie der Volkswirtschaft

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können.  An  Stelle  der  Sklaverei  tritt  die  Leibeigenschaft;  gleichzeitig ­
  steigt  aber  auch  die  Abhängigkeit  der  früher  freien  Bevölkerung ­
  .  ,  .
Erst  später  trat  als  Resultat  der  politischen  Macht  der  Grundbesitzer ­
  das  Bestreben  der  freien  Bauern  auf,  die  einen  eigenen
Landanteil  besaßen,  sich  unter  den  Schutz  der  Großgrundbesitzer
zu  stellen  und  die  Abhängigkeit  von  ihnen  anzuerkennen.  Dieses
Bestreben  tritt  aber  in  einer  bestimmten  Periode  zutage,  nämlich
dann,  wenn  die  Leibeigenschaft  im  Entstehen  begriffen  ist.
Der  Mangel  an  freiem  Boden  führte  dazu,  daß  die  Bauern  auf
den  Ländereien  der  Grundbesitzer  sich  fest  niederließen,  und
schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  stirbt  das  Recht
der  Bauern,  wegzuziehen,  von  selbst  ab,  ohne  jede  direkte  oder
indirekte  gesetzliche  Einmischung.*)  Wie  wir  schon  bemerkt
haben,  ergab  sich  im  16.  Jahrhundert  für  die  Bauern  die  Möglichkeit, ­
  auszuwandern.  Gleichzeitig  begann  aber  die  Gesetzgebung, ­
  das  Recht  der  Bauern  zur  Auswanderung  einzuschränken.**) ­

Im  15.  Jahrhundert  verbreitet  sich,  wie  erwähnt,  in  den  Gebieten ­
  der  Flüsse  Oka  und  Wolga  die  Dreifelderwirtschaft.  Gleichzeitig ­
  erhöht  sich  die  Ausbeutung  der  bäuerlichen  Arbeit.  „Zu
dem  Erfolg  der  Unterjochung  der  Bauern  hat  viel,  wennnicht
ammeisten,  die  Tatsache  beigetragen,  daß  die  Auswanderung
aus  dem  engen  Landstrich  zwischen  diesen  Flüssen  für  eine
Zeitlang  aufgehalten  wurde.“  ***)  Deshalb  existierte  die  persönliche ­
  Abhängigkeit  der  Bauern  von  den  Grundherren  de  facto
lange,  bevor  sie  de  jure  festgelegt  wurde.
*)  Kljutschewsky,  „Die  Entstehung  der  Leibeigenschaft  in  Rußland“,
zitiert  nach  dem  Artikel  von  Milukow,  „Die  Bauern“,  im  Enzyklopädischen
Wörterbuch  von  Brockhaus  und  Efron.  Die  Geschichtsschreiber  der
Leibeigenschaft  erklären  gewöhnlich  nicht,  weshalb  denn  die  Bauern
eben  in  einer  bestimmten  Epoche,  zur  Zeit  der  Entwicklung  der  Dreifelderwirtschaft, ­
  an  die  Scholle  gefesselt  werden.
**)  Wir  lassen  hier  die  Frage  unberührt,  auf  wen  sich  diese  Gesetze ­
  zuerst  bezogen  hatten:  auf  die  entlaufenen  Knechte  oder  auf  alle
Bauern  überhaupt.  Bezeichnend  ist  es  aber,  daß  diese  Gesetze  gerade
zu  dieser  Zeit  geschaffen  wurden.
•**)  Kljutschewsky,  Die  Bojarenduma,  4.  Auflage,  S.  308.
            
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