Contents: Die Nationalökonomie in Frankreich

Geschichtlicher Überblick 
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und Bas ti at hinaus bedeutet es, die Freiheit des Wirtschafts 
lebens nicht mehr als natürliche Erscheinung, die wahrgenommen 
wird, sondern als Entscheidung, die von Menschen in der Zeit 
gewollt wurde, und die unter gewissen Verhältnissen besser 
nicht gewollt wird, aufzufassen. 
Es sei noch in Kürze auf die Begriffsbestimmung, die 
Courcelle-Seneuil von der wirtschaftlichen Arbeit gibt, hin 
gewiesen. „Die wirtschaftliche Arbeit,“ sagt er, „hat zwei 
Formen: das eine Mal wendet sie die Kräfte der Seele und des 
Körpers der Menschen auf die Umwandlung, den Transport 
oder die Erhaltung eines materiellen Gegenstandes positiv an. 
Das andere Mal besteht sie in einer einfachen Anstrengung der 
Seele, in einem gewissermaßen negativen Sichenthalten, wenn 
sie nämlich bestehende Reichtümer spart in Voraussicht zukünf 
tiger Bedürfnisse. Diese zweite Form der Arbeit, welche latenter, 
innerlicher ist als die andere, ist weder weniger fruchtbar, noch 
weniger schwer ; der Mensch wird deren erst dann fähig, wenn 
er eine gewisse Stufe intellektueller Entwicklung erreicht hat, 
wenn seine Gedanken zugleich Gegenwart und Zukunft um 
fassen 1 ).“ Aus dieser Definition folgt, daß die volkswirtschaft 
liche Funktion des Kapitalisten und Rentiers geradezu als 
Arbeit erscheint 2 ). Courcelle-Seneuil erfand dafür die Be 
zeichnung Ersparungsarbeit. 
Wie die obige Darstellung gezeigt, hat Courcelle- 
Seneuil in seiner Zweiteilung der Volkswirtschaftslehre und 
seiner Theorie der Aneignungssysteme dankenswerte und ent 
wicklungsfähige Elemente in die klassische Lehre hinein 
getragen. Sie fanden jedoch nur wenig Anklang. Einiger 
maßen mag sich dies daraus erklären, daß Courcelle- 
Seneuil in den Kreisen der liberalen Volkswirte in Paris eine 
wegen seines eigensinnigen und gereizten Wesens sehr unbe 
liebte Persönlichkeit war. Zunächst nahm nur der Schweizer 
Cherbuliez die Gliederung der Nationalökonomie in einen theo- 
*) 0.-8., loc. eit., Bd. I, p. 30. 
2 ) „Ihre Funktion wird mit einem Teile des Arbeitserzeugnisses vergütet, 
der ganz genau dem von ihnen geleisteten Dienste entspricht. Sie sind für 
ihre Funktion durchaus verantwortlich, werden durch Vorwärtskommen belohnt 
oder durch Herunterkommen . . . bestraft.“ C.-S. Préparation à l’étude du 
droit, Paris 18, p. 159.
	        
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