Abschn. 35. Zahlung óitèp toO beîva, an den Empfänger.
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in welchem die Gutschrift vor sich geht. Daher übersetzt man
besser: „ich werde einzahlen auf dein Girokonto“. Ein weiteres
Beispiel für ünép mit nachfolgendem Empfänger ist P. Amh. 11
122 (siehe oben S. 102).
Daß der Gedanke an das Konto bisweilen zum Durchbruche
kommt, zeigt z. B. Ostr. II 1479 (2. Jahrh. n. Chr.); hier wird eine
Abgabe gezahlt bnèp \óyo(u) dvviú(vriç), d. h. die Zahlung wird
bei der Empfangsstelle vereinnahmt und verbucht in demjenigen
Abrechnungsbuche oder Steuerkonto (Xótoç), welches die Ein
nahmen für die annona nachweist. Für gewöhnlich freilich begnügt
man sich mit der einfacheren Wendung (z. B. Ostr. II 273) unèp
àvvújvriç. So werden wir auch in P. Amh. II 88 hinter dem úirép
ein XÓTOU hinzuzudenken haben, denn Kastor will den jährlichen
Pachtzins auf das Girokonto des Verpächters einzahlen.
In P. Amh. II 88 ist das empfangende Girokonto ein Privat-
Girokonto. Weit zahlreicher aber sind diejenigen Urkunden, in
denen die auf úrrép folgende Empfangssteile. ein Steuer-Giro
konto ist; darüber soll im folgenden Abschn. 36 gehandelt werden.
Abschnitt 36.
Zahlung urrèp xoO òeíva, für einen Etatstitel.
Jeder Etat zerfällt nach den verschiedenen Arten der Ein
nahmen in Abteilungen. Diese Abteilungen nennt man heute Etats
titel. Der Etat der deutschen Reichs-Post- und Telegraphenver
waltung beginnt z. B. mit folgenden Einnahmetiteln:
Titel 1. Porto und Telegrammgebühren,
Titel 2. Personengeld (für Beförderung von Personen durch
die Landposten),
Titel 3. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte
der Postanstalt (OrtsbesteUgeld), usw. usw.
Jeder Titel hat sein besonderes Konto. Hat man also z. B.
Ortsbestellgeld zu vereinnahmen, so nimmt man das Einnahme
konto für den Titel 3 und trägt dort die Einnahme ein; man sagt
alsdann: die Einnahmen sind „für Rechnung des Titels 3“
gebucht.
Wie heute für jeden einzelnen Titel das Soll in runden
Summen im voraus ausgeworfen wird, so geschah es auch in Ägypten
(vgl. oben S. 66). Das Soll der Einnahmetitel wurde, nachdem
es für das gesamte Ägypten durch den Kaiser festgesetzt worden