Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 35. Zahlung óitèp toO beîva, an den Empfänger. 
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in welchem die Gutschrift vor sich geht. Daher übersetzt man 
besser: „ich werde einzahlen auf dein Girokonto“. Ein weiteres 
Beispiel für ünép mit nachfolgendem Empfänger ist P. Amh. 11 
122 (siehe oben S. 102). 
Daß der Gedanke an das Konto bisweilen zum Durchbruche 
kommt, zeigt z. B. Ostr. II 1479 (2. Jahrh. n. Chr.); hier wird eine 
Abgabe gezahlt bnèp \óyo(u) dvviú(vriç), d. h. die Zahlung wird 
bei der Empfangsstelle vereinnahmt und verbucht in demjenigen 
Abrechnungsbuche oder Steuerkonto (Xótoç), welches die Ein 
nahmen für die annona nachweist. Für gewöhnlich freilich begnügt 
man sich mit der einfacheren Wendung (z. B. Ostr. II 273) unèp 
àvvújvriç. So werden wir auch in P. Amh. II 88 hinter dem úirép 
ein XÓTOU hinzuzudenken haben, denn Kastor will den jährlichen 
Pachtzins auf das Girokonto des Verpächters einzahlen. 
In P. Amh. II 88 ist das empfangende Girokonto ein Privat- 
Girokonto. Weit zahlreicher aber sind diejenigen Urkunden, in 
denen die auf úrrép folgende Empfangssteile. ein Steuer-Giro 
konto ist; darüber soll im folgenden Abschn. 36 gehandelt werden. 
Abschnitt 36. 
Zahlung urrèp xoO òeíva, für einen Etatstitel. 
Jeder Etat zerfällt nach den verschiedenen Arten der Ein 
nahmen in Abteilungen. Diese Abteilungen nennt man heute Etats 
titel. Der Etat der deutschen Reichs-Post- und Telegraphenver 
waltung beginnt z. B. mit folgenden Einnahmetiteln: 
Titel 1. Porto und Telegrammgebühren, 
Titel 2. Personengeld (für Beförderung von Personen durch 
die Landposten), 
Titel 3. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte 
der Postanstalt (OrtsbesteUgeld), usw. usw. 
Jeder Titel hat sein besonderes Konto. Hat man also z. B. 
Ortsbestellgeld zu vereinnahmen, so nimmt man das Einnahme 
konto für den Titel 3 und trägt dort die Einnahme ein; man sagt 
alsdann: die Einnahmen sind „für Rechnung des Titels 3“ 
gebucht. 
Wie heute für jeden einzelnen Titel das Soll in runden 
Summen im voraus ausgeworfen wird, so geschah es auch in Ägypten 
(vgl. oben S. 66). Das Soll der Einnahmetitel wurde, nachdem 
es für das gesamte Ägypten durch den Kaiser festgesetzt worden
	        
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