Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IL Korn-Giroverkehr. 
endigt. Mancher Papyrus, der eine Reihe von Namen mit dahinter 
stehenden Artabenmengen aufweist, und mit dem wir nichts weiter 
anzufangen wissen, als daß wir ihn als eine „Liste“ bezeichnen, 
mag von den Beamten der Gau-Rechenkammer für die Zwecke 
dieser buchmäßigen Gegenrechnung angefertigt worden sein. 
Was den Ortsverkehr betrifft, so könnte man daran denken, 
daß die Gau-Rechenkammer damit keine Befassung hat. Wenn 
der Staatsspeicher in N von einem Guthaber A des Dorfes N 10 Ar- 
taben empfängt und ebendiese 10 Artaben sofort dem Guthaber B 
desselben Dorfes zuführt, hat das auf den Bestand des staatlichen 
Getreides keinen Einfluß, es sei denn, daß Lastschrift oder Gut 
schrift mit körperlicher Zahlung nicht Zug um Zug, sondern in einem 
Zwischenräume von Stunden oder Tagen vor sich geht. Immerhin 
ist dieser Bestandsunterschied kein dauernder, wie im Eernverkehre. 
Trotzdem glaube ich, daß die Staatsspeicher auch über den Orts 
verkehr Rechnungen für die Gau-Rechenkammer fertigen mußten, 
weil für den Ortsverkehr wie für den Fernverkehr Gebühren 
zu zahlen waren, die den staatlichen Beständen als Einnahme zu- 
flessen (s. Abschn. 25 und 26). Eine Prüfung, ob diese Gebühren 
richtig erhoben und vereinnahmt worden sind, kann die Gau-Rechen 
kammer nur dann vornehmen, wenn sie Abrechnungen auch über 
den Giro-Ortsverkehr erhält.
	        
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