Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken, 
aus diesem Betriebe entspringenden wirtschaftlichen Kräfte richtete. 
Die hervorragende Bedeutung des ägyptischen Getreidewesens und 
der Umfang der Getreideerzeugung hatten zur Folge, daß der Ägypter 
und der ägyptische Grieche im Korne nicht bloß den Geldwert sah, 
sondern auch das Korn dem Bargelde unmittelbar gleichsetzte. Das 
Korn wurde neben dem Bargelde als Zahlungsmittel gegeben 
und genommen, soweit dieses Verfahren bequemer oder vorteil 
hafter war als Geldzahlung. Infolgedessen bildeten sich frühzeitig 
in Städten und Dörfern unter der Einwirkung des Giro-Eechnungs- 
wesens, dessen hohe Bedeutung man richtig einschätzte, zwei 
Brennpunkte für den Zahlungsverkehr heraus: für Giro-Korn 
zahlungen die Staatsspeicher (©naaupoi), für Giro-Geldzahlungen 
die Privatbanken (rpáneCai). 
Der kleine Mann, dessen Getreideernte kaum ausreicht, um 
seine eigenen Bedürfnisse zu decken, kann zwar ein Guthaben bei 
dem Staatsspeicher sich nicht halten, wohl aber kann er gelegent 
lich insofern mit dem Staatsspeicher zu tun haben, als er eine Ein 
zahlung in Korn auf das Guthaben seines Gläubigers zu machen 
hat. Wenn bei Zahlungen in Korn der Staatsspeicher nicht in An 
spruch genommen wird, pflegen diese Zahlungen auf der Dorftenne 
vor sich zu gehend Jedenfalls sehen wir sehr oft, daß Klein 
pächter den Pachtzins auf Grund des Pachtvertrages in Korn 
zahlen. Das geschieht nicht nur in ptolemäischer, sondern auch 
in römischer Zeit. 
Man ist im allgemeinen der Ansicht, daß Naturalwirtschaft 
eine Form des älteren Verkehrslebens sei, und daß bei fortschrei 
tender Verfeinerung der Lebenshaltung eines Volkes die Geld 
wirtschaft an Stelle der Naturalwirtschaft trete. Darum spricht 
Wilcken® im Hinblick auf die im 4, Jahrh, n. Chr. allgemein her 
vortretende Neigung, Zahlungen in Korn statt in Geld zu leisten, 
von einer Rückkehr zur Naturalwirtschaft. 
In Ägypten sind die Naturalzahlungen eine den dortigen 
Verhältnissen besonders angepaßte Einrichtung. Der Handwerker 
erhält für seine Arbeit Bargeld, sei es, daß er für andere ar 
beitet oder seine Ware gegen Bargeld absetzt; ebenso verhält es 
‘ vgl. hierzu Wilcken, Ostraka I S. 665 ff. 
* vgl. Rostowzew, Archiv III S. 204 f. u. S. 215. Größere Besitzungen 
unterhielten Privattennen; vgl. die Beispiele hei Waszynski, Bodenpacht 1 
S. 114. 
® Ostraka I S. 679.
	        
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