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Abschn. 2. Geldwirtschaft und Naturalwirtschaft.
sich mit dem Kaufmanne. Diese Leute können daher sehr leicht
ihre Zahlungen durch Hergabe von Bargeld leisten. Anders ist
es mit dem Land manne. Seine Arbeit besteht im Bestellen des
Ackers, und in Ägypten war es das Korn und wiederum das Korn,
das in der Volkswirtschaft eine Rolle spielte. Ist nun der Land
mann ein Pächter, sei es Privatpächter oder Staatspächter, so müßte
er zuvor die Ernte seines Ackers verkaufen, wenn er den Pacht
zins in Bargeld zu zahlen hätte. Da die Zahlungen vielfach an
bestimmte Fristen gebunden sind, müßte er auf jeden Fall ver
kaufen, um Bargeld zu erlangen. Ein Verkaufen auf jeden Fall
ist aber wirtschaftlich von Nachteil, zumal wenn Unterhändler die
Not des Landmannes sich zunutze machen. Ist dagegen ausgemacht
worden, daß die Zahlung zur Zeit der Ernte in Getreide zu er
folgen habe, so ist der Pächter jeder Sorge wegen des Verkaufs
überhoben; er nimmt von dem Getreide, das er soeben geerntet
hat, die nötige Menge und gibt sie hin als Pachtzins. Doch nicht
für den Pächter allein ist dieses Verfahren von Vorteil, sondern
auch für den Verpächter. Ist zwar der Verpächter ein Mann, der
nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun hat, sondern etwa als
Rentner lebt, so kann er freilich kein Korn als Pachtzins gebrauchen;
darum finden sich auch Fälle, in denen der Pachtzins in Geld zahl
bar ist. In zahlreichen Fällen aber ist der Verpächter ein Groß
grundbesitzer, der nur einen Teil seiner Liegenschaften ver
pachtet, den Rest selber bewirtschaftet oder bewirtschaften läßt,
oder der Verpächter ist eine Genossenschaft, eine Priesterschaft,
eine Tempelverwaltung usw., alles Fälle, in denen der Verpächter
gewöhnlich auch selber noch Befassung mit dem Getreide wesen
hat; hier ist nichts einfacher, als daß der Verpächter den Pacht
zins in Korn sich zahlen läßt, weil er dieses Korn zusammen mit
dem selbsterzeugten Korne zur Verfrachtung nach Alexandreia
bezw. zur Ausfuhr in das Ausland oder zum Verkauf an einen
Großhändler bringen kann. Die Pachtzahlung in Korn bringt
solchem Verpächter noch den Vorteil, daß er die günstigste Zeit
zum Verkaufe ab warten kann. Auf diese Weise erwächst also nicht
bloß dem kleinen Pächter, sondern auch dem großen Verpächter
aus der Kornzahlung ein wirtschaftlich hoch anzuschlagender
Vorteil.
Was ferner den ägyptischen Staat betrifft, so darf man
ihn mit unseren heutigen Staaten nicht vergleichen. Die heutigen
Staaten brauchen nur Geld ; der ägyptische Staat war Großkaufmann