Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  14e.  Wesen  und  Arten  der  àiroYpacpaí.

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Die  ersteren  zerfallen  abermals  in  Unterteile  nach  Maßgabe  des
Sonderzweckes,  für  den  sie  bestimmt  sind.
Es  ergibt  sich  also  folgendes  Bild:
A.  Pflichtmäßige  d^oypaçaL
I.  Pflichtmäßige  ÓTroTpaqpaí  für  den  allgemeinen  Staatsverwaltungsdienst. ­

1.  Ptolemäische  duoTpacpai.
2.  Komische  duoTpacpai.
a)  Kar’  oÍKÍav  duoirpoapai.
b)  ’A-TTOYpacpaí  zum  Zwecke  eines  Erntesteuemachlasses.
c)  ’AíTOTpaqpaí  über  Viehbesitz.
d)  ATTOTpacpai  über  bewegliche,  nicht  lebende  Gegenstände.
II.  Pflichtmäßige  d-rroTpacpai  zur  Richtigstellung  der  Akten
im  Besitzamte.
B.  Freiwillige  diroTpatpcxi  zur  Hinterlegung  von  Besitzpapieren
im  Besitzamte.
Ptolemäische  duoypaqaí  (Gruppe  All)  sind  uns  nur  in
geringer  Zahl  erhalten.  Das  Wesentliche  hat  Wilcken,  Ostraka  I
S.  456  ff.,  seinerzeit  zusammengestellt  ;  dazu  treten  seitdem  die
von  Wilcken,  Archiv  I  S.  173  f.,  sowie  die  von  GrenfeU  und  Hunt,
Archiv  II  S.  82  ff.,  veröffentlichten  d-rroTpatpai,  ferner  P.  Petr.  III  72
Und  P.  Hib.  I  33.  AUe  diese  duoYpacpai^  sind  Steuererklärungen
über  Besitz  (Haus  und  Hof,  Schafe,  bewegliche  Gegenstände).  Die
geringe  Zahl  und  Lückenhaftigkeit  dieser  Urkunden  gestattet  nicht,
den  näheren  Zweck  der  verschiedenen  Arten  von  diroypacpai  zu
erkennen,  wie  dies  für  die  römische  Zeit  möglich  ist.
Unter  den  römischen  dTTOfpatpui  nehmen  einen  besonderen
Platz  ein  die  kut’  oÍKÍav  dnoYpaepeti^  (Gruppe  AI2a).  Sie  sind
Volkszählungslisten,  die  in  14  jährigen  Zeiträumen  fällig  sind  und
für  verschiedenartige  Zwecke  nutzbar  gemacht  werden.  Empfänger
^eser  duoTpaepai  sind  diejenigen  Behörden  in  Stadt  und  Dorf,
’Welche  auch  sonst  mit  allgemeinen  Yerwaltungs-  und  Steuersachen
Befassung  haben  ^  ;  das  sind  in  Dörfern  der  KuupoYpapiLiaTeuq  und
XaoTpdcpoi,  in  Städten  der  diKpoòdpxnç,  die  XaoYpdçoi  und
‘  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen  S.  179  Anm.  1.
*  Wilcken,  Ostraka  I  S.  435  ff.  ;  Grenfell  und  Hunt,  P.  Oxy.  II  S,  207  ff.;
M.  Meyer,  Heerwesen  S.  109;  Wessely,  Epikrisis,  Sitzungsber.  Akad.
len  1900  S.  9ff.;  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen  S.  18ff.  und  S.  180ff.
*  Wilcken,  Ostraka  I  S.  440  ff.
Preisigke,  Girowesen  im  griech,  Ägypten.

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