Contents: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 79. Der Begriff ávaTpaqpr). 
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war, so daß an eine unrichtige oder schiefe Anwendung gerade 
dieser Ausdrücke, selbst von seiten eines ungewandten Schreibers, 
sicher nicht gedacht werden kann. Darum wird tò eipójaevov nicht 
ebenfalls die Aktenrolle bedeuten, die ja unmittelbar vorher als 
(TuvKoWncTiiaoç schon aufgeführt worden ist. Ich möchte an das 
„Aneinanderreihen“ von kurzen Auszügen aus den Akten denken, 
so daß man unter 'eipeiv* ein übersichtliches „Aneinanderreihen“ 
von Tatsachen oder Zahlen, und unter *tò eipopevov’ einen „In 
haltsauszug“ oder eine „Inhaltsübersicht“ zu verstehen hätte. Sobald 
viele Einzelurkunden zu einer Rolle zusammengeleimt worden sind, 
dient es zur Erleichterung des Dienstes, wenn man auf besonderem 
Blatte eine kurzgefaßte Übersicht über das Ganze niederschreibt; 
in dieser Übersicht sind in knapper Form die Haupttatsachen der 
vielen Einzelurkunden, zeitlich oder sachlich geordnet, „aneinander 
gereiht“. Ein solches eipopevov ist namentlich dann von Werte, wenn 
dasselbe eine Übersicht über den Inhalt mehrerer oder vieler 
AktenroUen darbietet. Werden Akten anderswohin abgegeben, so 
bildet das eípópevov die „Begleitübersicht“ oder das „Inhalts- 
verzeichnis“! der in den Akten enthaltenen Einzelurkunden. 
Der xpnpaTicrpoi sind es viele; sie werden zu einem TÓpoç 
(TuvKoXXricnpoç vereinigt, oder auch, wenn die Rolle zu lang 
wird, zu mehreren TÓpoi. Aber das Inhaltsverzeichnis ist im Pa 
pyrus nur in der Einzahl benannt: èv eipopévip 4ví. Das Inhaltsver 
zeichnis soll also ein einziges für sämtliche Rollen sein und ein 
heitlich für jedes Dritteljahr den Inhalt sämtlicher Rollen umfassen. 
Nunmehr folgt im Texte: kuI àvatpaç^ pia. Unter dieser 
dvaTpaqpn kann nur, wie oben (S. 411), der Versandnachweis 
oder das Überweisungspapier zu verstehen sein, laut welchem 
die Rollen nach Gattung und Stückzahl aus der Hand des 
Pächters an die zuständige Behörde überwiesen (übergeführt) 
werden. Das Überweisungspapier begleitet die Sendung. Neben 
dem Überweisungspapiere (Versandnachweise) kann ein Be 
nachrichtigungsschreiben noch gesondert einherlaufen, wie 
das bei heutigen Behörden ebenfalls geschieht; das Benachrich 
tigungsschreiben dient dazu, die geschehene Absendung des Paketes, 
welchem der Versandnachweis beigefügt wird, dem Empfänger 
gesondert zu melden. P. Ausonia 3 (Text unten S. 433) ist ein 
Benachrichtigungsschreiben, dagegen P. Lips. I 123 ein Versand- 
‘ siehe unten S. 429.
	        
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