Abschn. 79. Der Begriff ávaTpaqpr).
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war, so daß an eine unrichtige oder schiefe Anwendung gerade
dieser Ausdrücke, selbst von seiten eines ungewandten Schreibers,
sicher nicht gedacht werden kann. Darum wird tò eipójaevov nicht
ebenfalls die Aktenrolle bedeuten, die ja unmittelbar vorher als
(TuvKoWncTiiaoç schon aufgeführt worden ist. Ich möchte an das
„Aneinanderreihen“ von kurzen Auszügen aus den Akten denken,
so daß man unter 'eipeiv* ein übersichtliches „Aneinanderreihen“
von Tatsachen oder Zahlen, und unter *tò eipopevov’ einen „In
haltsauszug“ oder eine „Inhaltsübersicht“ zu verstehen hätte. Sobald
viele Einzelurkunden zu einer Rolle zusammengeleimt worden sind,
dient es zur Erleichterung des Dienstes, wenn man auf besonderem
Blatte eine kurzgefaßte Übersicht über das Ganze niederschreibt;
in dieser Übersicht sind in knapper Form die Haupttatsachen der
vielen Einzelurkunden, zeitlich oder sachlich geordnet, „aneinander
gereiht“. Ein solches eipopevov ist namentlich dann von Werte, wenn
dasselbe eine Übersicht über den Inhalt mehrerer oder vieler
AktenroUen darbietet. Werden Akten anderswohin abgegeben, so
bildet das eípópevov die „Begleitübersicht“ oder das „Inhalts-
verzeichnis“! der in den Akten enthaltenen Einzelurkunden.
Der xpnpaTicrpoi sind es viele; sie werden zu einem TÓpoç
(TuvKoXXricnpoç vereinigt, oder auch, wenn die Rolle zu lang
wird, zu mehreren TÓpoi. Aber das Inhaltsverzeichnis ist im Pa
pyrus nur in der Einzahl benannt: èv eipopévip 4ví. Das Inhaltsver
zeichnis soll also ein einziges für sämtliche Rollen sein und ein
heitlich für jedes Dritteljahr den Inhalt sämtlicher Rollen umfassen.
Nunmehr folgt im Texte: kuI àvatpaç^ pia. Unter dieser
dvaTpaqpn kann nur, wie oben (S. 411), der Versandnachweis
oder das Überweisungspapier zu verstehen sein, laut welchem
die Rollen nach Gattung und Stückzahl aus der Hand des
Pächters an die zuständige Behörde überwiesen (übergeführt)
werden. Das Überweisungspapier begleitet die Sendung. Neben
dem Überweisungspapiere (Versandnachweise) kann ein Be
nachrichtigungsschreiben noch gesondert einherlaufen, wie
das bei heutigen Behörden ebenfalls geschieht; das Benachrich
tigungsschreiben dient dazu, die geschehene Absendung des Paketes,
welchem der Versandnachweis beigefügt wird, dem Empfänger
gesondert zu melden. P. Ausonia 3 (Text unten S. 433) ist ein
Benachrichtigungsschreiben, dagegen P. Lips. I 123 ein Versand-
‘ siehe unten S. 429.