Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  79.  Der  Begriff  ávaTpaqpr).

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war,  so  daß  an  eine  unrichtige  oder  schiefe  Anwendung  gerade
dieser  Ausdrücke,  selbst  von  seiten  eines  ungewandten  Schreibers,
sicher  nicht  gedacht  werden  kann.  Darum  wird  tò  eipójaevov  nicht
ebenfalls  die  Aktenrolle  bedeuten,  die  ja  unmittelbar  vorher  als
(TuvKoWncTiiaoç  schon  aufgeführt  worden  ist.  Ich  möchte  an  das
„Aneinanderreihen“  von  kurzen  Auszügen  aus  den  Akten  denken,
so  daß  man  unter  'eipeiv*  ein  übersichtliches  „Aneinanderreihen“
von  Tatsachen  oder  Zahlen,  und  unter  *tò  eipopevov’  einen  „Inhaltsauszug“ ­
  oder  eine  „Inhaltsübersicht“  zu  verstehen  hätte.  Sobald
viele  Einzelurkunden  zu  einer  Rolle  zusammengeleimt  worden  sind,
dient  es  zur  Erleichterung  des  Dienstes,  wenn  man  auf  besonderem
Blatte  eine  kurzgefaßte  Übersicht  über  das  Ganze  niederschreibt;
in  dieser  Übersicht  sind  in  knapper  Form  die  Haupttatsachen  der
vielen  Einzelurkunden,  zeitlich  oder  sachlich  geordnet,  „aneinandergereiht“. ­
  Ein  solches  eipopevov  ist  namentlich  dann  von  Werte,  wenn
dasselbe  eine  Übersicht  über  den  Inhalt  mehrerer  oder  vieler
AktenroUen  darbietet.  Werden  Akten  anderswohin  abgegeben,  so
bildet  das  eípópevov  die  „Begleitübersicht“  oder  das  „Inhaltsverzeichnis“!
  der  in  den  Akten  enthaltenen  Einzelurkunden.
Der  xpnpaTicrpoi  sind  es  viele;  sie  werden  zu  einem  TÓpoç
(TuvKoXXricnpoç  vereinigt,  oder  auch,  wenn  die  Rolle  zu  lang
wird,  zu  mehreren  TÓpoi.  Aber  das  Inhaltsverzeichnis  ist  im  Papyrus ­
  nur  in  der  Einzahl  benannt:  èv  eipopévip  4ví.  Das  Inhaltsverzeichnis ­
  soll  also  ein  einziges  für  sämtliche  Rollen  sein  und  einheitlich ­
  für  jedes  Dritteljahr  den  Inhalt  sämtlicher  Rollen  umfassen.
Nunmehr  folgt  im  Texte:  kuI  àvatpaç^  pia.  Unter  dieser
dvaTpaqpn  kann  nur,  wie  oben  (S.  411),  der  Versandnachweis
oder  das  Überweisungspapier  zu  verstehen  sein,  laut  welchem
die  Rollen  nach  Gattung  und  Stückzahl  aus  der  Hand  des
Pächters  an  die  zuständige  Behörde  überwiesen  (übergeführt)
werden.  Das  Überweisungspapier  begleitet  die  Sendung.  Neben
dem  Überweisungspapiere  (Versandnachweise)  kann  ein  Benachrichtigungsschreiben ­
  noch  gesondert  einherlaufen,  wie
das  bei  heutigen  Behörden  ebenfalls  geschieht;  das  Benachrichtigungsschreiben ­
  dient  dazu,  die  geschehene  Absendung  des  Paketes,
welchem  der  Versandnachweis  beigefügt  wird,  dem  Empfänger
gesondert  zu  melden.  P.  Ausonia  3  (Text  unten  S.  433)  ist  ein
Benachrichtigungsschreiben,  dagegen  P.  Lips.  I  123  ein  Versand-‘

  siehe  unten  S.  429.
            
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