Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
das Testament, kraft dessen der Erbe die Schuldforderung erbt, 
in dasselbe Fach des Schuldners legen; 3. nach dem Tode des 
Erblassers läßt der Erbe seinen Anspruch auf die ererbte Forderung 
in dasselbe Fach des Schuldners legen. Die alten Forderungs 
urkunden des Erblassers bleiben in diesem Fache liegen (siehe 
oben S. 459); sie dienen von jetzt ab als Unterbelege für die 
neu hinzugetretenen Forderungsurkunden des Erben. 
Ein Beispiel für die uapáGeaiç einer ererbten Forderung ist 
P. Lips. I 9 (siehe oben S. 402 ff.). 
D. Die irapáOeaiç einer Sperre des Erbgutes. 
Für gewöhnlich erhält der Erbe erst nach dem Tode des 
Erblassers ein Anrecht auf das Erbgut. Wenn jedoch das Testament 
von Eheleuten herrührt, von denen nur der eine Teil noch lebt, 
kann es verkommen, daß der Erbe, um sich gegen den noch 
lebenden Teil zu schützen, die KUTOxn des auf ihn entfallenden 
Erbteiles beantragt. Die Karoxn ist die Sperre des Besitzes. Die 
7rapá0e(Tiç eines Testamentes, die kraft einer aTTOfpaqpn des Erb 
lassers auf den Besitz des Erblassers geschieht (siehe S. 385 ff.), 
hat noch keine Sperre zur Folge. Ist aber der eine Teil der Ehe 
leute verstorben, so kann der Erbe zur Sicherstellung die Sperre 
auf Grund des Testamentes verlangen. 
Auch die irapáGecTiç der Forderung des Erben als Belastung 
des Schuldners (Abschn. 91 unter C) hat noch keine Sperre (Karoxn) 
des verschuldeten Besitzes zur Folge, sie stellt nur das Geltend 
machen eines Rechtes am verschuldeten Besitze dar (siehe Abschn. 92 
unter A); die uapaGemg einer Sperre aber hat zur Folge, daß 
der Besitzer des gesperrten Gutes das freie Yerfügungsrecht 
verliert (siehe Abschn. 92 unter B). 
Ein Beispiel für die irapáGeaiç einer Sperre des Erbgutes 
ist P. Oxy. IV 713. Die Eheleute Aióòuupoç und Zapaeúç hatten 
bei ihrer Verheiratung im Jahre 51 n. Chr. in einer vor dem 
Staatsnotariate errichteten Tapou auTTpaTH gegenseitig ausgemacht, 
daß alle ihre Habe nach ihrem beiderseitigen Tode ihren beider 
seitigen Kindern zufallen sollen. Es entsprossen der Ehe drei Kinder. 
Der Vater starb. Das väterliche Gut wurde unter die drei Kinder 
geteilt. Die Mutter lebte noch und begünstigte anscheinend zwei 
ihrer Kinder derart, daß das dritte Kind, Leonidas, Benachteiligung 
fürchtete. Darum richtet Leonidas in dem vorliegenden Papyrus 
im Jahre 97 n. Chr. eine duoTpaçn an das Besitzamt und be-
	        
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