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Teil IV. Girobanknotariat.
das Testament, kraft dessen der Erbe die Schuldforderung erbt,
in dasselbe Fach des Schuldners legen; 3. nach dem Tode des
Erblassers läßt der Erbe seinen Anspruch auf die ererbte Forderung
in dasselbe Fach des Schuldners legen. Die alten Forderungs
urkunden des Erblassers bleiben in diesem Fache liegen (siehe
oben S. 459); sie dienen von jetzt ab als Unterbelege für die
neu hinzugetretenen Forderungsurkunden des Erben.
Ein Beispiel für die uapáGeaiç einer ererbten Forderung ist
P. Lips. I 9 (siehe oben S. 402 ff.).
D. Die irapáOeaiç einer Sperre des Erbgutes.
Für gewöhnlich erhält der Erbe erst nach dem Tode des
Erblassers ein Anrecht auf das Erbgut. Wenn jedoch das Testament
von Eheleuten herrührt, von denen nur der eine Teil noch lebt,
kann es verkommen, daß der Erbe, um sich gegen den noch
lebenden Teil zu schützen, die KUTOxn des auf ihn entfallenden
Erbteiles beantragt. Die Karoxn ist die Sperre des Besitzes. Die
7rapá0e(Tiç eines Testamentes, die kraft einer aTTOfpaqpn des Erb
lassers auf den Besitz des Erblassers geschieht (siehe S. 385 ff.),
hat noch keine Sperre zur Folge. Ist aber der eine Teil der Ehe
leute verstorben, so kann der Erbe zur Sicherstellung die Sperre
auf Grund des Testamentes verlangen.
Auch die irapáGecTiç der Forderung des Erben als Belastung
des Schuldners (Abschn. 91 unter C) hat noch keine Sperre (Karoxn)
des verschuldeten Besitzes zur Folge, sie stellt nur das Geltend
machen eines Rechtes am verschuldeten Besitze dar (siehe Abschn. 92
unter A); die uapaGemg einer Sperre aber hat zur Folge, daß
der Besitzer des gesperrten Gutes das freie Yerfügungsrecht
verliert (siehe Abschn. 92 unter B).
Ein Beispiel für die irapáGeaiç einer Sperre des Erbgutes
ist P. Oxy. IV 713. Die Eheleute Aióòuupoç und Zapaeúç hatten
bei ihrer Verheiratung im Jahre 51 n. Chr. in einer vor dem
Staatsnotariate errichteten Tapou auTTpaTH gegenseitig ausgemacht,
daß alle ihre Habe nach ihrem beiderseitigen Tode ihren beider
seitigen Kindern zufallen sollen. Es entsprossen der Ehe drei Kinder.
Der Vater starb. Das väterliche Gut wurde unter die drei Kinder
geteilt. Die Mutter lebte noch und begünstigte anscheinend zwei
ihrer Kinder derart, daß das dritte Kind, Leonidas, Benachteiligung
fürchtete. Darum richtet Leonidas in dem vorliegenden Papyrus
im Jahre 97 n. Chr. eine duoTpaçn an das Besitzamt und be-