Full text : Sozialismus und Regierung

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An  dieser  Stelle  tritt  ein  weiterer  Vorschlag  in  den  Kreis  der  Betrachtungen. ­
  Können  wir  nicht  ein  Bildungsnierkmal  ersinnen,  das
die  Wirkung  hätte,  den  Einfluß  der  demoralisierenden  Teile  der  Wählerschaft ­
  zu  verringern?  Können  wir  nicht  Leuten  mit  gewissem  Bildungsgrad ­
  zwei  Stimmen  geben  und  so  den  Grundsatz  der  besonderen
Vertretung  der  Universitätskörperschaften  ausdehnen?  Oder  könnten
wir  nicht  von  den  Bewerbern  um  das  Wahlrecht  den  Nachweis  eines
bestimmten  Bildungsganges  fordern,  ähnlich  wie  die  Behörden  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  die  Einwanderer  prüfen?
Zuerst  machen  sich  uns  immer  wieder  die  praktischen  Schwierigkeiten ­
  fühlbar.  Was  soll  geprüft  werden?  Offenbar  nicht  die  Kenntnisse ­
  allein;  denn  der  Landstreicher  würde  nicht  ausgejätet  werden,
und  viel  Wissen  blüht  hinter  den  Gefängnistoren.  Soll  irgend  etwas
erprobt  werden,  so  müssen  es  Charakter,  Urteilskraft  und  Begabung
sein.  Aber  gerade  diese  Eigenschaften  werden  von  den  schulmäßig  gearteten ­
  Prüfungen  ausgeschlossen.  Die  Vertreter  der  Universitäten
bestehen  nahezu  ausnahmslos  aus  solchen  Männern,  deren  akademische ­
  und  berufliche  Distinktion  sie  daran  gehindert  zu  haben
scheint,  parlamentarischen  Einfluß  und  hervorragende  politische  Bedeutung ­
  zu  erringen.  Und  wird  eine  Universität  durch  einen  Mann  vertreten, ­
  der  seltenes  Talent  mit  unabhängigem  Urteil  vereinigt,  so  pflegt
sie  ihn  gewöhnlich  zu  wechseln.  Der  fast  typische  Mangel  an  politischem ­
  Verständnis,  den  die  Abgeordneten  der  Universitäten  gezeigt
haben,  hat  die  Ausdehnung  dieser  Gattung  von  Vertretung  in  Verruf
gebracht,  anstatt  ihr  Sympathien  zuzuführen,  und  die  Hauptsache
ist  hierbei,  daß  nicht  die  Vertreter  selbst  zu  tadeln  sind;  denn  in  ihren
engeren  Fächern  sind  sie  oft  glänzende  Kapazitäten  gewesen.  Der
Irrtum  wurzelt  in  der  Idee  einer  solchen  Vertretung.  Eine  erfolgreiche
Laufbahn  an  der  Universität  ist  gelegentlich  das  Zeichen,  daß  sich
über  eines  Menschen  Geist  tiefe  Dunkelheit  in  bezug  auf  alle  menschlichen ­
  Angelegenheiten  ausgebreitet  hat  und  daß  sein  staatsbürgerlicher ­
  Wert  nicht  von  hoher  Prägung  ist.
Wenn  wir  nun  mit  gewissenhafter  Sorgfalt  untersuchen,  welche
Eigenschaften  zur  vernünftigen  Ausübung  des  Wahlrechts  wirklich  erforderlich ­
  sind,  so  finden  wir,  daß  Kriterien  wie  akademische  Würden
völlig  bedeutungslos  sind,  weil  die  wohl  an  sich  wertvollen  Erfahrungen
einer  Universitätslaufbahn  für  gute  Regierung  keine  überwiegende  oder
            
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