Fango
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F amkrautwurzel
sehr giftiges Alkaloid, das Sparteinum, das
medizinisch bei Herzaffektionea an Stelle von
Digitalin zur Verwendung kommt, und zwar
meist in Form des schwefelsauren Salzes, Sparteinum
sulfuricum.
Fango, der zu Badem benutzte Schlamm
heißer italienischer Quellen, bildet neuerdings
einen Handelsartikel.
Farben, giftige. Der Verkauf und die Verwendung
giftiger Farben unterliegt gewissen
gesetzlichen Bestimmungen, welche den Schutz
der Gewerbetreibenden und Verbraucher gegen
Gesundheitsschädigungen bezwecken. Für den
Verkauf sind die am 29. XI. 1894 vom Bundesrate
erlassenen „Vorschriften betreffend
den Handel mit Giften“ maßgebend. Nach
diesen ist zum Handel mit Giften die polizeiliche
Erlaubnis erforderlich. Siehe die als An-i
hang abgedruckte „Verordnung betreffend'
den Handel mit Giften“. — Die Handels- 1
bezeichnungen der einzelnen Farben, welche
unter diese Bestimmung fallen, sind in besonderen
Artikeln, z, B. Arsenfarben, Bleifarben
usw. angeführt. Das Reichsgesetz
vom 5. Juli 1887 betr. die Verwendung;
gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung
von Nahrungsmitteln, Genußmitteln
und Gebrauchsgegenständen verbietet d e Verwendung
aller dort in § 1 verzeichneten Farben,
auch der von Abt.3 der Giftverordnung
ausgenommenen, zur Herstellung von Nahrungsmitteln.
Dasselbe Verbot gilt für die zur Aufbewahrung
und Verpackung von Nahrungsmitteln
bestimmten Gefäße und Umhüllungen,
aber hier mit der Einschränkung, daß die
von Abt. 3 der Giftverordnung nachgelassenen
Ausnahmen Schwerspat, Chromoxyd, Kupfer,
Zink und Zinn als Metallfarben, Schwefelzinn,
Zinnoxyd, ferner Barytlackfarben ohne Bariumkarbonat,
Zinnober, benu:zt werden dürfen.
Hinsichtlich der weiteren, auf kosmetische Mittel,
Spielwaren, Tuschfarben und Tapeten bezüglichen
Bestimmungen wird auf die Sonderartikel
verwiesen. Die Vorschriften zur Verhütung
von Bleierkrankungen (27. VI. 05)
sind unter Bleifarben (s. d.) besprochen.
Farbhölzer (frz. Bois de teinture, engl. Dyewoods),
diejenigen Holzarten, welche einen zum
Färben brauchbaren Farbstoff enthalten, bilden
einen wichtigen Gegenstand des Drogen- und
Färb warenhandeis und werden, mit Ausnahme
des Fisetholzes, sämtlich von außereuropäischen
Ländern eingeführt. Die Verladung geschieht
lose in Blöcken, die Zerkleinerung in besonderen
Farbholzmühlen oder Farbho’zraspeleien,
wie sie in Hamburg, Berlin, Leipzig usw. zu
finden sind. Nach der Art der Zerkleinerung
unterscheidet man imHandel; Späne,Locken,
Nadeln und Pulver oder gemahlenes Farb^
holz. Späne und genudeltes Holz sind am gebräuchlichsten.
Die zerkleinerten Hölzer werden
vor dem Verkaufe gewöhnlich noch der Fermentation
unterworfen und danach in fermentiertes
und nichtfermentiertes Farbholz
unterschieden. Dieses Fermentieren besteht
darin, daß man die zerkleinerten F. in dunklen,
aber luftigen Räumen aufschüttet und unter
häufigem Benetzen mit Wasser und zeitweiligem
.Umschaufeln mehrere Wochen lang liegen läßt.
Hierdurch bekommen sie ein lebhafteres Aussehen,
indem sich der Farbstoff, der anfangs
nur in geringer Menge fertig gebildet ist, aus
den Chromogenen entwickelt. Die wichtigsten
F. sind unter ihren Namen in besonderen Artikeln:
Blauholz, Gelbholz, Rotholz, Sandelholz
und Fustik besprochen. Trotz der
großen Verbreitung, welche die Teerfarben gefunden
haben, hat die Einfuhr von F. in Deutschland
nicht abgenommen.
Farbholzextrakte wurden früher ausschließlich
durch Auskochen der geraspelten und fermentierten
Farbhölzer mit Wasser und nachfolgendes
Eindampfen erhalten. In neuester Zeit
werden sie jedoch vielfach in vorteilhafterer
Weise durch das Elutionsverfahren, ähnl.ch wie
der Rübensaft in Zuckerfabriken, dargestellt. Je
nachdem man das Eindampfen bis zur Trokkene
oder nur bis zur Sirupsdicke fortsetzt, erhält
man trockene oder flüssige F. Dieersteren
sind harte, glänzende, fast schwarz erscheinende
Massen mit muscheligem Bruche und
lösen sich nur dann vollständ g in Wasser, wenn
sie im Vakuum eingedampft wurden, während
die an der Luft eingedampften immer einen
nicht unbedeutenden. Rückstand hinterlasseh.
Die flüssigen F. haben gewöhnlich eine Dichte
von 20—28° B6. Die gebräuchlichsten F. sind:
Blauholzextrakt, Rotholzextrakt und Gelbholzextrakt.
Verfälschungen mit Eiligeren Extrakten,
mit Sirup u. dgl., kommen zuweilen vor.
Farblacke nannte man ursprünglich schön rot
gefärbte Verbindungen von pflanzl eben Farbstoffen,
besonders Koschenille, Rotholz, Krapp,
mit Tonerde, Kalk und Magnesia, z. B.: Krapplack,
Wienerlack, Münchnerlack, Florentinerlack
u. a., die in der feineren Wassermalerei
und als Druckfarben mannigfache Verwendung
fanden. Neuerdings ist der 1 Name
auch auf die aus Teerfarben mit Metallsalzen
von Barium, Kalzium, Strontium, Magnesium,
Aluminium, Blei erzeugten Niederschläge ausgedehnt
worden.
Farnkraulwurzel (Johanniswurzel, Wurrnfarn,
lat. Rhizoma filicis, frz. Racine de fougüre
male, engl. Root of male fern), der Wurzelstock
des gewöhnlichen Wurmfarns, Aspidium
filix mas, wird seit alten Zeiten als
Bandwurmmittel gebraucht. Der gegen Ende des
Sommers zu grabende, horizontal oder schräg
in der Erde Legende Wurzelstock von etwa
3 dm Länge und 2,5—4,5 cm Dicke zeigt im
frischen Zustande eine braune, innen grasgrüne
Farbe und eine schwammig-korkige Beschaffenheit.
Unter der Rinde ist er mit ziegeidachartig
sich deckenden, zahnartigen Resten
von Blattstielen und mit braunen Spreuschuppen
besetzt, zwischen denen zahlreiche schwärzliche
Wurzelfasern hervortreten. Auf dem Querschnitte
zeigt sich ein Kreis von 8—10 großen,
gelblichen Gefäßbündeln. Die unangenehm aromatisch
riechende und anfangs herb süßlich,
später zusammenziehend und kratzend schmekkende
Droge enthält neben 5—6°/o fettem und
0,04% ätherischem öl gegen 11 o/ 0 Zucker, etwa*
Stärke und Wachs, Filixsäure und Filixgerbsäure
und als wirksamen Stoff Harz. Man bewahrt
die ungeschälten Wurzelstöcke gut verschlossen
in Blechbüchsen auf, aber nicht übel".