Die Freiheit der Arbeit 15
e er wie wenn sie erst vor wenig mehr als einem Jahrhundert in vielen
will. Ländern ihren Einzug gehalten habe.
steht wie diese Vorstellung sich hat ausbilden können, das ist ja leicht
eits- zu verstehen Die Fortschritte in wirtschaftlicher Freiheit, die da-
Pro- mals an der wende vom l8. zum ly. Jahrhundert gemacht wurden,
und waren so groß und so bedeutsam, daß es den Anschein gewann, als
habe es vorher überhaupt noch keine Freiheit im Wirtschaftsleben
äiete gegeben, als sei damals zum ersten Male das System der Freiheit
Le- an die Stelle des Systems des Zwangs und der obrigkeitlichen Be
ugen vormundung gesetzt worden. Die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit,
chaft die Freiheit des Konsums und die Freiheit der Produktion insbe-,
and- sondere, hat aber auch vorher nicht völlig gefehlt. Sie war auch
den im Wirtschaftsleben des Mittelalters schon grundsätzlich anerkannt,
wie- aber sie konnte sich praktisch allerdings nur in viel engeren Grenzen
betätigen, von der Produktionsfreiheit insbesondere, dem Recht der
ums freien Berufswahl usw., konnte man damals nur in lokal engbegrenz-
)enn ten Verkehrskreisen Gebrauch machen. Und ganz besonders galt das
'urci? in dem bis zum Ende des l8. Jahrhunderts staatlich so ungemein
igen zersplitterten Deutschland, was wir gewöhnlich schlechthin als Lin-
> ist führung des Rechtssystems der freien Konkurrenz bezeichnen, näm-
Rr- lich die auf Betreiben des ökonomischen Liberalismus vor hundert
liög- Jahren vorgenommenen Reformen des Wirtschaftsrechts im freiheit-
nen. lichen Sinne, das war aber im Grunde gar nichts prinzipiell Neues,
löst- sondern es war nur eine besondere Ausgestaltung des an sich
pro- schon uralten individualistischen Rechtssystems, seine Be-
rfts- freiung nämlich von einer Reihe von Bindungen, die bisher gegolten
afts- hatten. Nicht das Rechtsprinzip des Individualismus an sich ist damals
den aber neu in das Gesellschaftsleben eingeführt worden, sondern es fiel
mei- nur der größte Teil der Schranken, von denen bis dahin die Bewe-
tion gungsfreiheit der Staatsbürger umgeben gewesen war. An denGrund-
die lagen der eigentlichen wirtschafts o r d n u n g selbst ist aber durch diese
ische Reformen so gut wie nichts geändert worden, vor wie nach diesen Re-
l sei, formen beruhte sie in gleicher weise auf dem Grundsatz der wirtschaft-