Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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Bemerkenswert  ist,  daß  dieses  Gesetz  von  1840  nicht
veröffentlicht  wurde,  wohl  aus  Furcht  vor  Unruhen  der
Arbeiter. 1 )  Trotzdem  dieses  Gesetz  keine  bindende  Kraft
besaß  und  den  Fabrikanten  freie  Hand  ließ,  wurden  die
meisten  fronpflichtigen  Fabrikarbeiter  in  Freiheit  gesetzt,  da
die  Interessen  der  Fabrik  selbst  keine  unfreien  Arbeiter
mehr  forderten.
Für  die  Interessen  der  Fabrikanten  zeigte  Kankrin  stets
bereitwilliges  Entgegenkommen.  Demgegenüber  muß  konstatiert ­
  werden,  daß  er  die  Forderungen  der  Arbeiter  fast
immer  ablehnte.  Handelte  es  sich  um  die  Lohnbewegung
oder  um  die  Klagen  der  Arbeiter  wegen  der  Grausamkeit
der  Fabrikanten,  stets  stellte  sich  Kankrin  auf  die  Seite  der
letzteren. i)  2 )  Ja  er  schreckte  sogar  nicht  vor  Repressalien  den
Arbeitern  gegenüber  zurück. 8 )
Was  die  Protektionspolitik  betrifft,  so  suchte  Kankrin
wie  er  selbst  sagt,  den  Tarif  von  1822  »sukzessiv  zu  verbessern ­
  und  zu  vervollständigen«.  Es  wurden  —  sagt  er  —
»viele  Prohibitionen  aufgehoben,  manche  Zollsätze  erniedrigt,
viele  des  Einkommens  oder  nicht  hinreichenden  Schutzes
wegen  erhöht,  die  Zollgesetze  in  einigem  verändert«. 4 )  Die
protektionistische  Politik  Kankrins  war  viel  getadelt  worden,
besonders  von  den  davon  am  nächsten  betroffenen  Deutschen.
Wie  dem  auch  sei,  man  muß  zugeben,  daß  alle  unter
Kankrin  erlassenen  Tarife,  so  z.  B.  die  von  1826,  1833  und
zuletzt  von  1841,  wenn  auch  keine  direkten  Verbote  enthielten, ­
  so  doch  in  vieler  Hinsicht  prohibitiver  Natur  waren/’)
Selbstverständlich  wurden  nicht  nur  der  Schutz  der  Industrie,
sondern  auch  rein  fiskalische  Ziele  durch  die  Tarife  verfolgt. ­
  Von  dem  letzten  Tarif  von  1841  mit  erhöhten  Zollsätzen ­
  sagt  Kankrin  selbst  in  seiner  »Übersicht«:  Alle  diese
Zuschläge  zu  den  Zollgebühren  sind  zum  größten  Teil
weniger  infolge  der  Notwendigkeit  eines  größeren  Schutzes
i)  T.-Bar.  1.  130.  —  ä)  T.-Bar.  I.  157/8,  160  u.  ff.  —  3 )  T.-Bar.  I.
165/6.  -  4 )  Ök.  243.  -  5 )  Vgl.  Bl.  1.  142,  170  u.  199.
            
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