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Bemerkenswert ist, daß dieses Gesetz von 1840 nicht
veröffentlicht wurde, wohl aus Furcht vor Unruhen der
Arbeiter. 1 ) Trotzdem dieses Gesetz keine bindende Kraft
besaß und den Fabrikanten freie Hand ließ, wurden die
meisten fronpflichtigen Fabrikarbeiter in Freiheit gesetzt, da
die Interessen der Fabrik selbst keine unfreien Arbeiter
mehr forderten.
Für die Interessen der Fabrikanten zeigte Kankrin stets
bereitwilliges Entgegenkommen. Demgegenüber muß konstatiert
werden, daß er die Forderungen der Arbeiter fast
immer ablehnte. Handelte es sich um die Lohnbewegung
oder um die Klagen der Arbeiter wegen der Grausamkeit
der Fabrikanten, stets stellte sich Kankrin auf die Seite der
letzteren. i) 2 ) Ja er schreckte sogar nicht vor Repressalien den
Arbeitern gegenüber zurück. 8 )
Was die Protektionspolitik betrifft, so suchte Kankrin
wie er selbst sagt, den Tarif von 1822 »sukzessiv zu verbessern
und zu vervollständigen«. Es wurden — sagt er —
»viele Prohibitionen aufgehoben, manche Zollsätze erniedrigt,
viele des Einkommens oder nicht hinreichenden Schutzes
wegen erhöht, die Zollgesetze in einigem verändert«. 4 ) Die
protektionistische Politik Kankrins war viel getadelt worden,
besonders von den davon am nächsten betroffenen Deutschen.
Wie dem auch sei, man muß zugeben, daß alle unter
Kankrin erlassenen Tarife, so z. B. die von 1826, 1833 und
zuletzt von 1841, wenn auch keine direkten Verbote enthielten,
so doch in vieler Hinsicht prohibitiver Natur waren/’)
Selbstverständlich wurden nicht nur der Schutz der Industrie,
sondern auch rein fiskalische Ziele durch die Tarife verfolgt.
Von dem letzten Tarif von 1841 mit erhöhten Zollsätzen
sagt Kankrin selbst in seiner »Übersicht«: Alle diese
Zuschläge zu den Zollgebühren sind zum größten Teil
weniger infolge der Notwendigkeit eines größeren Schutzes
i) T.-Bar. 1. 130. — ä) T.-Bar. I. 157/8, 160 u. ff. — 3 ) T.-Bar. I.
165/6. - 4 ) Ök. 243. - 5 ) Vgl. Bl. 1. 142, 170 u. 199.