Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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wohnlichen  Zinsen  bezahlt  würden,  so  daß  das  Kapital  in
einer  bestimmten  Zeit  zurückgezahlt  wäre.« 1 )  Diese  Form
habe  aber  »keine  Gunst  im  Publikum.«  Es  bleibe  infolgedessen ­
  die  Amortisation  der  Schulden  mit  Hilfe  des  Tilgungsfonds, ­
  nur  müsse  sie  nicht  zu  sehr  und  nicht  mit  großen
Verlusten  in  Friedenszeiten  beschleunigt  werden. 2 )
Was  endlich  die  anderen  Mittel,  die  Schulden  los  zu
werden,  besonders  die  Reduktion  und  Konversion  betrifft,  so
scheint  Kankrin  ihnen  gegenüber  nicht  abgeneigt  zu  sein, 3 )
nur  nützen  diese  beiden  Mittel  seiner  Meinung  nach  der
Nachkommenschaft  wenig,  denn  »es  werden  unterdessen
neue  Schulden  gemacht,«  es  sei  denn,  daß  dadurch  der
Zinsfuß  des  Landes  mit  herabgesetzt  werde. 4 )

VI.  Kapitel.
Kankrins  Volkswirtschaftspolitik.
«(Dasjenige,  was  wir  heutzutage  unter  Volkswirtschaftspolitik ­
  verstehen,  entspricht  bei  Kankrin  etwa  dem,  was  er
»Nationalökonomie«  nennt,  welche  sich  im  Gegensatz  zu
einer  politischen  oder  Weltökonomie,  der  die  Lehre  vom
Weltreichtum  im  allgemeinen  gewidmet  ist,  mit  der  Anwendung ­
  dieser  letzteren  auf  den  Nationalreichtum  eines
bestimmten  Volkes  befassen  soll.  Im  »Weltreichtum«  finden
wir  auch  wirklich  diese  »Nationalökonomie«  in  der  II.  Abteilung, ­
  sofort  nach  der  Lehre  vom  Weltreichtum,  besonders
behandelt.  In  der  »Ökonomie«  dagegen,  obwohl  auch  dort
beide  Begriffe  von  der  Welt-  und  Nationalökonomie  in  der
oben  erwähnten  Auffassung  theoretisch  auseinandergehalten
werden,  ist  das  nicht  mehr  der  Fall.  Dort  finden  wir  vielmehr ­
  den  Grundsatz  aufgestellt,  daß  »kein  Unterschied
zwischen  Theorie  und  Praxis  übrig  bleiben  darf,  daß  also  i)
i)  Ök.  287.  —  2 )  Ök.  292.  —  3 )  Ök.  299.  —  4 )  Ök.  303.
            
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