Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

9

gleiche  ist  hier  und  da  der  Fall  bei  der  Amortisation  von
Aktien.
Genussscheine  werden  auch  bei  Neuemission  von
Aktien  an  die  alten  Aktionäre  abgegeben,  um  denselben
einen  Vorteil  vor  den  neuen  einzuräumen  1 ).  Gesellschaften
mit  einem  relativ  niederen  Aktienkapital,  deren  Aktien  infolge ­
  ihrer  hohen  Rendite  sehr  hoch  im  Kurs  stehen  und
deshalb  an  der  Börse  immobilisiert  sind,  haben  Genussscheine ­
  mit  Erfolg  verwendet,  um  den  Aktien  ihre  frühere
Beweglichkeit  zurückzugeben.  Es  wurde  ein  Teil  der  den
Aktien  statutenmässig  zustehenden  Ansprüche  auf  vermögensrechtliche ­
  Bezüge 2  3  *  *  *  * )  abgetrennt  und  auf  diese  Weise
verselbständigt 8 ).

compensation  ä  cette  reduction  et  pour  tenir  compte  ä  nos  actionnaires
  actuels  des  chances  que  l’avenir  aurait  pu  leur  röserver,
notamment  par  la  perspective  du  percement  du  Simplon,  il  a  ete
convenu  de  leur  attribuer,  independemment  de  leurs  nouvelles  actions
de  200  fr.  des  bons  de  jouissance  donnant  droit  au  quart  des  benefices
  nets  apres  F/2  et  4  %  aux  actions  (Rapp,  de  la  Direktion  de
la  Comp.  S.  O.  S.  Sept.  1889.  Auch  Holdheim  1894,  173.  Ähnlich
verhielt  es  sich  bei  der  Schokoladenfabrik  Hochdorf,  wo  alle  10,000
Aktien  von  500  auf  20  Fr.  abgeschrieben  werden  und  dafür  die
Aktionäre  für  jede  Aktie  einen  Genussschein  erhalten  sollten,  wofür
sie  aber  eine  Taxe  von  Fr.  10  zu  entrichten  haben.  Dieses  Projekt
ist  jedoch  nie  zur  Ausführung  gelangt.
')  Lecouturier,  1.  c.,  Nr.  6.
2 )  Klemperer,  1.  c.,  88;  er  zählt  für  Deutschland  im  Jahre  1898
zehn  solche  Gesellschaften  auf.
3 )  So  die  Aktiengesellschaft  Haasenstein  &  Vogler  in  Genf.
Diese  Gesellschaft  schuf  im  Jahre  1900  zum  ersten  Male  10,000  Genussscheine, ­
  die  unter  die  Aktionäre  im  Verhältnis  von  fünf  Genussscheinen ­
  auf  je  eine  Aktie  verteilt  wurden.  Im  Jahre  1905  schul
die  Gesellschaft  wiederum  12,000  Genussscheine,  die  ebenfalls  unentgeltlich ­
  den  Aktionären  und  den  Genussscheininhabern  abgegeben
wurden,  so  dass  22,000  Genussscheine  im  Umlauf  waren,  die  fälschlich ­
  den  Namen  Genussaktien  führten;  ohne  die  Genussscheine
würde  eine  Aktie  dieser  Gesellschaft  einen  Wert  von  ungefähr
Fr.  15,000  repräsentiert  haben,  während  sie  im  Jahre  1911  etwa
3500  und  der  Genussschein  700  Fr.  galten.  In  neuester  Zeit  wurden
die  Genussscheine  wieder  zurückgekauft  und  gleichzeitig  das  Kapital
von  ein  auf  fünf  Millionen  erhöht.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.