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XXV 1.
Europa zu übersehen imstande sei. Daneben spielten noch
einige Scheingründe eine Rolle, wie z. B. der, dafs die Gouver
neure die Schiffahrtsinteressen des Mutterlandes zu wenig be
rücksichtigten. Damit wollte man indessen nur gewisse Oppo
nenten beschwichtigen. Die Bill hatte nämlich in den eng
lischen Reederkreisen einen wahren Sturm der Entrüstung
entfesselt: „Die Vorlage sei nur eine verschleierte Aufhebung
der Navigationsakte, eine Nachgiebigkeit gegenüber den
Forderungen der Amerikaner.“ „Die Vorteile, die wir damit
den Vereinigten Staaten einräumen, sind ungeheure; nicht
einmal Frankreich hat das von uns verlangt!“ (Mr. Canning,
13. Juni, 1806, H. o. C.) „Ein englischer Minister“ — so
polemisierte Mr. Percival gegen Fox (ibid.) — „gefällt sich
in der Behauptung, unsere Kolonien könnten ohne Amerika
nicht existieren, da wir sie nicht versorgen könnten. Jeder
Mensch mufs sich fragen, ob es klug ist, Amerika dies ins
Gesicht zu sagen und durch eine Parlamentsakte noch feierlich
zu bestätigen. Es kann unmöglich weise von uns sein, den
Amerikanern zu verkünden, dafs wir in ihren Händen sind,
dafs sie mit uns tun können, was ihnen beliebt, dafs West
indien zugrunde gehen müsse, wenn sie unsere Schiffe aus
ihren Häfen ausschlössen. Westindien wird immer abhängiger
von ihnen. Sie werden unsern Zucker aus unsern Kolonien
holen und ihn über die ganze Welt tragen.“ „I do say“ —
so fährt Mr. Percival fort — „by this bill you surrender your
navigation to a degree that is absolutely extravagant.“ Mr.
Rose (3. Juni, 1806) erklärte, „er hätte im Parlament bereits so
manche befremdliche Mafsregel erlebt, aber diese setze allen
die Krone auf!“ „Gütiger Gott“ — fragte der Master of the
Rolls (H. o. C. 8. Juli, 1806) — „bin ich denn überhaupt in
einem britischen Parlament!“ —
Dieser Klagen ungeachtet wurde gleich nach dem Verbot
des ausländischen und noch vor dem Verbot des eigenen
britischen Sklavenhandels die „American Intercourse Bill“ zum
Gesetz (46, Geo. Ill, 111). Neutrale, d. h. amerikanische
Schiffe durften während des gegenwärtigen Krieges und sechs
Monate nach Friedenschlufs von und zu den britischen Zucker
inseln frei exportieren und importieren. Die freie Schiffahrt
bestand bis zum Jahre 1815, wo die merkantilistische Rück
strömung sie abermals rückgängig machte, und wurde erst
unter den Reformen des Ministeriums Huskisson in den
1820er Jahren eine endgültige Einrichtung, wennschon sie,
von kurzen Unterbrechungen abgesehen, praktisch seit 1793
bestanden hatte. —
Die Abolition ergab sich hieraus mit Notwendigkeit.
Es hatte für England seitdem gar keinen Sinn mehr, den
Sklavenhandel weiterzuführen und seine Plantagenwirtschaft
auszudehnen; denn alle Vorteile wären Nordamerika, nicht