Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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1.  Möglichkeit  der  Versicherung  kleinster  Summen.
Es  wurde  bereits  erwähnt,  daß  in  der  regulären  Einzelunfallversicherung ­
  theoretisch  ein  Summenverhältnis,  das
unter  M.  2000.—  für  den  Todesfall,  M.  2000.—  M.  4000.—  finden ­
  Invaliditätsfall  und  M.  2.—  Tagesentschädigung  wegen
zu  starker  Belastung  des  einzelnen  Vertrages  mit  Verwaltungskosten ­
  nicht  angängig  ist.  Praktisch  liegen  die  Verhältnisse
aber  derart,  daß  bereits  Versicherungen  mit  Leistungen  des
l'/. 2  fachen  dieser  Summen  eine  Seltenheit  sind,  das  2 1 / 2  bis
5  fache  die  Regel  bildet.  Soll  den  breiten  Volksmassen  finden ­
  nach  Befriedigung  von  dem  Range  nach  vorangehenden
Bedürfnissen  noch  freien  Teil  ihres  Einkommens  eine  Unfallversicherungsmöglichkeit ­
  geboten  sein,  so  muß  die  Abgrenzung
der  Summenhöhe  auf  geringere  Beträge  erfolgen.  Diesen  Anforderungen ­
  entsprechen  die  beiden  Einrichtungen  der  Volks-Unfallversicherung.
  Die  kombinierte  Unfall-  und  Sterbegeldversicherung ­
  beginnt  mit  M.  1,000.—  für  den  Todesfall  in
Verbindung  mit  der  gleichen  oder  1  ’/ 2  fachen  Summe  für  den
Invaliditätsfall,  bei  der  Abonnenten-Unfallversicherung  überwiegt ­
  die  Zahl  der  Verträge  mit  M.  1000.—  und  geringeren
Summen  auf  den  Todesfall.  Mit  diesen  Summen,  deren  Vervielfältigung ­
  innerhalb  ziemlich  weit  gesteckter  Grenzen  dem
einzelnen  nach  seinen  Vermögensverhältuissen  wenigstens  bei  der
kombinierten  Unfall-  und  Sterbegeldversicherung  ermöglicht  ist,
kann  der  Arbeiter  und  seine  Familie  in  Verbindung  mit  seinen
Ansprüchen  aus  der  öffentlich  rechtlichen  Unfallversicherung
den  Bedarf  decken,  der  durch  eine  Einbuße  in  der  Erwerbsfähigkeit ­
  und  damit  verbundenen  Verdienstentgang  ihm
erwächst.
2.  Einfachheit  des  Abschlusses.
Für  die  praktische  Wirksamkeit  ist  von  nicht  geringer
Bedeutung,  daß  sich  der  Versicherungsabschluß  möglichst
einfach  vollzieht.  Die  ganze  bei  der  regulären  Einzelunfallversicherung ­
  erforderliche  Fragestellung  zur  Risikobeurteilung,
die  sich  aus  den  Grundsätzen  ergibt,  nur  gesundheitlich
normale  Risiken  in  den  Versieherten-Verband  zu  übernehmen
            
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