Metadata: Finanzwissenschaft

'3. Buch. Die Staatsausgaben. 
VIL Abschnitt. 
Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft 
und Kunst. 
Nach Platon’s Gesetzen ist der Archon für Bildungswesen 
das Haupt des wichtigsten Verwaltungszweiges. Wenigstens sollte 
es so sein. Die Staatsbudgets entsprechen diesem Ideale nur sehr 
wenig. Freilich ist hier folgendes zu beachten. Auf dem Gebiete 
des Bildungswesens und namentlich des Unterrichtswesens hat von 
jeher die Kirche, lange sogar ausschließlich, die Verwaltung ver- 
sehen. Auch die Gesellschaft entfaltet hier eine größere Tätigkeit 
in verschiedenen Verwaltungszweigen. Gelehrte Akademien, die 
nur ausnahmsweise das Staatsbudget belasten, sorgen für die oberste 
Pflege der Wissenschaft. Eine besonders intensive Tätigkeit ent- 
falten in neuester Zeit die Selbstverwaltungskörper, namentlich die 
größeren und großen Städte. In einzelnen Staaten dienen dem 
Bildungswesen besondere Stiftungen, Fonds, wie in Ungarn und 
Österreich der Religions- und Schulfond. Hierdurch wird das 
Staatsbudget zum Teil nicht unbedeutend entlastet. Die Frage der 
Verteilung der Lasten zwischen diesen einzelnen Faktoren, nament- 
lich zwischen dem Staat und den Selbstverwaltungskörpern, läßt 
sich schwer allgemein entscheiden, keinesfalls läßt es sich behaupten, 
daß das Bildungswesen bloß Sache der Gemeinde, oder bloß Sache 
des Staates ist. Sie sind zu vereintem Wirken berufen. Im ein- 
zelnen lassen sich wohl gewisse Richtlinien feststellen. Die Organe 
der allgemeinen Bildung, die Organe der höchsten Ausbildung — 
wie Universitäten, Polytechniken —, die dem ganzen Staate dienen 
sollen, müssen in erster Linie vom Staate versorgt werden, doch 
können auch Ausnahmen vorkommen (Stadtuniversitäten). 
Die Ansprüche an den Staat im Interesse des Bildungswesens 
sind im Fortschreiten der Kultur immer größer geworden. Die 
Steigerung der Anforderungen an das Budget verursachen nament- 
lich folgende Umstände: a) Ausdehnung der staatlichen Kulturtätig- 
keit auf den elementaren Unterricht und zwar mit Anwendung des 
Prinzips des obligaten und unentgeltlichen Unterrichts; b) größerer 
Aufwand, vollständigere Einrichtung der Schulen, oft mit Ver- 
irrungen ins Gebiet des unverzeihlichen Luxus in Prachtbauten usw.; 
c) bessere Gehalts- und Pensionsverhältnisse für das Lehrpersonal; 
d) Versorgung der Schulkinder, eventuell mit Nahrungs- und Klei- 
dungsmitteln; e) Stipendien; f) Anstellung von Schulärzten; g) Ferien- 
kolonien; h) Gymnastik, Sport und Spiel; i) intensiverer Unterricht 
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