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Schluß zu ziehen und so kommt er bei der Kapitalsanlage, die er
als dritte Möglichkeit hinstellt 1 ), dem Ausleihen auf Zins, in arge
Schwierigkeiten; denn wie ist es zu erklären, daß jemand Zinsen ver
langen kann für eine Geldsumme, die doch gar nicht imstande ist,
diese Zinsen wieder einzubringen, da ihr ja jede Produktivität mangelt?
Und diese unsere Spannung nach der Lösung des Rätsels wird ver
mehrt, wenn wir lesen * 2 ): „Der Preis des Darlehns ist keineswegs,
wie man sich wohl einbilden könnte, auf den Gewinn gegründet, den
der Entleiher mit dem Kapital, dessen Benutzung er kauft, zu machen
hat.“ Und nun kommt im § 74 die Antwort, die eigentlich gar keine
Antwort ist: „Der Verleiher ist berechtigt den Darlehenszins zu fordern
einzig aus dem Grunde, weil sein Geld ihm gehört. Er ist ja nicht
verpflichtet es auszuleihen; tut er es dennoch, so kann er es unter
den Bedingungen tun, die ihm passen.“ Die Unzulänglichkeit dieser
Erklärung tritt sofort klar zutage, wenn wir die entsprechende Parallele
beim Grund und Boden ziehen: der Verpächter von Grund und
Boden wäre demnach berechtigt, doppelte Pacht zu fordern, erstens
weil das verpachtete Grundstück Früchte bringt, zweitens weil es ihm
gehört. Es müßte demnach die Anlage von Kapital in Grund und
Boden rationeller sein, als die Anlage derselben Summe in gewerb
lichen Unternehmungen, da letztere bloß den Zins bringen, der aus
dem Eigentumsrechte entspringt, während ersterer außerdem noch
die Bodenprodukte hervorbringt. Aber dem widerstreitet wieder das,
was er in den §§ 84—86 ausführt, nämlich: daß es nur die verschieden
große Summe von Arbeit, die die einzelnen Anlagen erfordern, und
das ungleiche Risiko sind, die das angelegte Kapital je nachdem
mehr oder weniger tragen lassen.
Noch näher auf Turgots Lehren vom Kapital einzugehen, er
übrigt sich, denn wie wir sehen, häuft sich schon in den grundlegen
den Sätzen Widerspruch auf Widerspruch; und wenn die Grund
lagen falsch sind, so ist das, was auf ihnen aufgebaut ist, erst recht
unhaltbar.
Interessant ist seine Wertlehre, auf die ich noch einen kurzen
Blick werfen möchte. Wenn er auch noch keine reinliche Scheidung
zwischen Wert und Preis trifft, so läßt sich doch erkennen, daß er
die Dringlichkeit des Bedürfnisses als den Hauptfaktor ansieht 3 )?
*) Turgot, a. a. 0., § 72 (S. 53).
2 ) Ders., a. a. 0., § 73.
a ) Ders., a. a. 0., § 33 (S. 23).