Full text: error

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Schluß zu ziehen und so kommt er bei der Kapitalsanlage, die er 
als dritte Möglichkeit hinstellt 1 ), dem Ausleihen auf Zins, in arge 
Schwierigkeiten; denn wie ist es zu erklären, daß jemand Zinsen ver 
langen kann für eine Geldsumme, die doch gar nicht imstande ist, 
diese Zinsen wieder einzubringen, da ihr ja jede Produktivität mangelt? 
Und diese unsere Spannung nach der Lösung des Rätsels wird ver 
mehrt, wenn wir lesen * 2 ): „Der Preis des Darlehns ist keineswegs, 
wie man sich wohl einbilden könnte, auf den Gewinn gegründet, den 
der Entleiher mit dem Kapital, dessen Benutzung er kauft, zu machen 
hat.“ Und nun kommt im § 74 die Antwort, die eigentlich gar keine 
Antwort ist: „Der Verleiher ist berechtigt den Darlehenszins zu fordern 
einzig aus dem Grunde, weil sein Geld ihm gehört. Er ist ja nicht 
verpflichtet es auszuleihen; tut er es dennoch, so kann er es unter 
den Bedingungen tun, die ihm passen.“ Die Unzulänglichkeit dieser 
Erklärung tritt sofort klar zutage, wenn wir die entsprechende Parallele 
beim Grund und Boden ziehen: der Verpächter von Grund und 
Boden wäre demnach berechtigt, doppelte Pacht zu fordern, erstens 
weil das verpachtete Grundstück Früchte bringt, zweitens weil es ihm 
gehört. Es müßte demnach die Anlage von Kapital in Grund und 
Boden rationeller sein, als die Anlage derselben Summe in gewerb 
lichen Unternehmungen, da letztere bloß den Zins bringen, der aus 
dem Eigentumsrechte entspringt, während ersterer außerdem noch 
die Bodenprodukte hervorbringt. Aber dem widerstreitet wieder das, 
was er in den §§ 84—86 ausführt, nämlich: daß es nur die verschieden 
große Summe von Arbeit, die die einzelnen Anlagen erfordern, und 
das ungleiche Risiko sind, die das angelegte Kapital je nachdem 
mehr oder weniger tragen lassen. 
Noch näher auf Turgots Lehren vom Kapital einzugehen, er 
übrigt sich, denn wie wir sehen, häuft sich schon in den grundlegen 
den Sätzen Widerspruch auf Widerspruch; und wenn die Grund 
lagen falsch sind, so ist das, was auf ihnen aufgebaut ist, erst recht 
unhaltbar. 
Interessant ist seine Wertlehre, auf die ich noch einen kurzen 
Blick werfen möchte. Wenn er auch noch keine reinliche Scheidung 
zwischen Wert und Preis trifft, so läßt sich doch erkennen, daß er 
die Dringlichkeit des Bedürfnisses als den Hauptfaktor ansieht 3 )? 
*) Turgot, a. a. 0., § 72 (S. 53). 
2 ) Ders., a. a. 0., § 73. 
a ) Ders., a. a. 0., § 33 (S. 23).
	        
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