Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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Der Abzug von in der Hegel mindestens 15 pwz. des Rohertrages 
nimmt auch nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht, viel 
fach ist ein geringerer, oft aber auch ein höherer Abzug am 
Platze. Eben auch hier zeigt sich die Redeutung der von einer 
einzelnen Person aufgenommenen Schätzung. Rach eingehender Be 
sichtigung des zu schätzenden Gbjekt's vermag der einzelne Sach 
verständige die beste Horm anzulegen, nicht früher. Bei den 
Taxamtsschätzungen, die das Objekt unter dem Gesichtspunkte des 
grünen Tisches behandeln, besteht durchweg eine solche Möglich 
keit nicht, hier droht darum unzweifelhaft eine Versteinerung der 
Hörnten, umsomehr als eine eingehende Untersuchung des Schätz 
ungsobjekts wohl meistens nur von einer Person wahrgenommen 
werden kann, Wenn wir hiernach einerseits für eine Beweglich 
keit der Taxnormen eintreten, so halten wir es anderseits für 
trotzdem unbedingt angebracht, daß diese Hörnten in der Schätzung 
selbst angegeben und begründet werden, wie dies in den meisten 
Taxen privater Sachverständiger der Fall ist. Die Angabe dieser 
Hörnten und ihre Begründung fehlt in den meisten Tax 
amtsschätzungen. Im Großherzogtum Hessen wird z. B. nur das 
Grundstück bezeichnet und dessen Wert vermerkt. Müßte jedes 
Taxamt auch die Hörnten angeben, unter welchen 
seine Schätzung zu Stande gekommen ist, so würde 
sich vielleicht längst schon auf diesem Wege der Un 
wert der Taxamtsschätzungen herausgestellt haben, 
so daß es der vorher hier angestellten statistischen 
Untersuchung gar nicht mehr bedurft hätte.
	        
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