Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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Nicht  viel  anders  ist  es  bei  den  Hypothekenbanken ­
  und  versi  cherung  sunternehmen.  Auch  dort
sind  die  Kaufpreise  und  Ergebnisse  der  staatlichen
Veranlagung  im  weite  st  en  Umfange  dienstbar  gemacht. ­
  vorbildlich  geschehen  ist  dies  bei  den  Hypothekenbanken.
Dabei  nehme  man  nicht  an,  daß  diese  ganz  „systemlos"  beleihen,  sie
haben  wohl  alle  nur  einen  Kreis  bestimmter  Orte,  an  welchen
sie  tätig  sind  und  besitzen  mithin  auch  entsprechend  umfangreiches
Material  über  jeden  dieser  Orte.  Sie  würden  sich  übrigens,  zpenn
sie  Mängel  in  ihrem  Material  entdeckt  hätten,  längst  dazu  entschlossen ­
  haben,  gemeinsame  statistische  Bureaus  für  die  Verarbeitung ­
  der  Kaufpreise  und  ähnlicher  Daten  einzurichten.
Nach  dieser  Sachlage  ist  es,  selbst,  wenn  einmal
ganz  davon  ab  gesehen  wird,  daß  die  k  ata  st  er  statistischen ­
  Arbeiten  rein  schematischer  Natur  sind,  unerfindlich, ­
  wo  die  Fruchtbarkeit  der  Katasterkontrolleure ­
  für  das  Schätzungswesen  liegen  sollte.
viel  Beachtung  hat  der  in  der  Einleitung  mitgeteilte  Vorschlag ­
  von  hartmann  gefunden,  wonach  gewissermaßen  der  Kataslerkontrolleur,
  ein  Bausachverständiger,  ein  Vertreter  der  Allgemeinheit ­
  (Bäckermeister  z.  B.)  und  ein  Vertreter  der  Bankwelt
  das  Taxamt  bilden  sollen.  Der  ruhende  pol  in  der  Erscheinungen ­
  Flucht  würde  unzweifelhaft,  wenigstens  wenn  wir  die
Großstadt  zum  Ausgangspunkt  nehmen,  der  erstere,  der  —  allerdings ­
  auch  oft  zur  Versetzung  gelangende  —  Katasterkontrolleur
sein.  Alle  übrigen  Personen  würden  kommen  und  gehen.  Der
Bausachverständige  sowohl,  wie  das  Laienelement,  lvas  der  Vertreter ­
  der  Allgemeinheit  in  diesem  Ouartett  eigentlich  soll,  ist
uns  unerfindlich.  Lr  könnte  bestenfalls  über  die  Mieten  Auskunft
geben.  Sn  allen  Fällen  wird  die  aber  weit  zutreffender  der  Bausachverständige, ­
  wenn  es  wirklich  einer  ist,  zu  Leben  vermögen.
Der  „Banks  a  ch  verst  ändi  ge"  als  Vertreter  der  Interessen  der
Bankinstitute  ist  einfach  undenkbar.  Wir  kennen  Gemeinden  mit
20  bis  40  000  Einwohnern,  in  denen  ein  solcher  Sachverständiger
außer  dem  Sparkassenleiter  nicht  zu  finden  ist.  Schließlich  würde
dieser  Vertreter  der  Interessen  der  „Beleihungsinstitute"  wahrscheinlich ­
  aus  seinem  Herzen  keine  Mördergrube  machen  und  die  Interessen ­
  des  Instituts,  dem  er  nahe  steht,  besonders  aufs  Korn
nehmen.  Die  ganze  Einrichtung  würde  letzten  Endes  —
abgesehen  davon,  daß  sie  allgemein  gar  nicht  durchzuführen ­
  ist  —  nur  eine  Konzession  an  das  „Beamtentum" ­
  sein.  Tin  Heer  neuer  Beamten  wäre  notwendig, ­
  um  die  aus  den  Katasterämtern  zusammendrängenden ­
  Arbeiten  zu  erledigen,  während  anderseits ­
  eine  Taxe  trotz  größter  Dringlichkeit  vielleicht
nach  mehreren  Monaten  noch  nicht  zu  haben  wäre,
weil  sie  noch  nicht  den  ganzen  „Instanzenweg"  gegangen ­
  wäre.  Dabei  ist  es  ganz  gleichgültig,  ob  nun
            
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