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Nicht viel anders ist es bei den Hypothekenbanken
und versi cherung sunternehmen. Auch dort
sind die Kaufpreise und Ergebnisse der staatlichen
Veranlagung im weite st en Umfange dienstbar gemacht.
vorbildlich geschehen ist dies bei den Hypothekenbanken.
Dabei nehme man nicht an, daß diese ganz „systemlos" beleihen, sie
haben wohl alle nur einen Kreis bestimmter Orte, an welchen
sie tätig sind und besitzen mithin auch entsprechend umfangreiches
Material über jeden dieser Orte. Sie würden sich übrigens, zpenn
sie Mängel in ihrem Material entdeckt hätten, längst dazu entschlossen
haben, gemeinsame statistische Bureaus für die Verarbeitung
der Kaufpreise und ähnlicher Daten einzurichten.
Nach dieser Sachlage ist es, selbst, wenn einmal
ganz davon ab gesehen wird, daß die k ata st er statistischen
Arbeiten rein schematischer Natur sind, unerfindlich,
wo die Fruchtbarkeit der Katasterkontrolleure
für das Schätzungswesen liegen sollte.
viel Beachtung hat der in der Einleitung mitgeteilte Vorschlag
von hartmann gefunden, wonach gewissermaßen der Kataslerkontrolleur,
ein Bausachverständiger, ein Vertreter der Allgemeinheit
(Bäckermeister z. B.) und ein Vertreter der Bankwelt
das Taxamt bilden sollen. Der ruhende pol in der Erscheinungen
Flucht würde unzweifelhaft, wenigstens wenn wir die
Großstadt zum Ausgangspunkt nehmen, der erstere, der — allerdings
auch oft zur Versetzung gelangende — Katasterkontrolleur
sein. Alle übrigen Personen würden kommen und gehen. Der
Bausachverständige sowohl, wie das Laienelement, lvas der Vertreter
der Allgemeinheit in diesem Ouartett eigentlich soll, ist
uns unerfindlich. Lr könnte bestenfalls über die Mieten Auskunft
geben. Sn allen Fällen wird die aber weit zutreffender der Bausachverständige,
wenn es wirklich einer ist, zu Leben vermögen.
Der „Banks a ch verst ändi ge" als Vertreter der Interessen der
Bankinstitute ist einfach undenkbar. Wir kennen Gemeinden mit
20 bis 40 000 Einwohnern, in denen ein solcher Sachverständiger
außer dem Sparkassenleiter nicht zu finden ist. Schließlich würde
dieser Vertreter der Interessen der „Beleihungsinstitute" wahrscheinlich
aus seinem Herzen keine Mördergrube machen und die Interessen
des Instituts, dem er nahe steht, besonders aufs Korn
nehmen. Die ganze Einrichtung würde letzten Endes —
abgesehen davon, daß sie allgemein gar nicht durchzuführen
ist — nur eine Konzession an das „Beamtentum"
sein. Tin Heer neuer Beamten wäre notwendig,
um die aus den Katasterämtern zusammendrängenden
Arbeiten zu erledigen, während anderseits
eine Taxe trotz größter Dringlichkeit vielleicht
nach mehreren Monaten noch nicht zu haben wäre,
weil sie noch nicht den ganzen „Instanzenweg" gegangen
wäre. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob nun