Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

§  33.
Der  Antrag  auf  Eröffnung  der  Voruntersuchung  kann  von  dem
Ehrengerichte  sowohl  aus  rechtlichenals  aus  tatsächlichen  Gründen
abgelehnt  werden.  Gegen  den  ablehnenden  Beschluß  steht  der  Staatsanwaltschaft
  die  sofortige  Beschwerde  zu.
Gegen  den  die  Voruntersuchung  eröffnenden  Beschluß  steht
dem  Angeschuldigten  die  Beschwerde  nur  wegen  Unzuständigkeit  des
Ehrengerichtes  zu.
8  34.
Das  Ehrengericht  kann  beschließen,  daß  ohne  Voruntersuchung
das  hauptverfahren  zu  eröffnen  sei.
Beschwerde  findet  nicht  statt.
§  35.
Mit  der  Führung  der  Voruntersuchung  wird  ein  Richter  durch
den  Präsidenten  des  Gberlandesgerichts  resp.  Landgerichts  beauftragt. ­

Die  Verhaftung  und  vorläufige  Festnahme  sowie  die  Vorführung ­
  des  Angeschuldigten  ist  unzulässig.
>  8  36.
Die  Beeidigung  von  Zeugen  und  Lachverständigen  Hann  in  der
Voruntersuchung  erfolgen,  auch  wenn  die  Voraussetzungen  des  8  65
Abs.  2  und  des  8  222  der  Strafprozeßordnung  nicht  vorliegen.
8  37.
Beantragt  die  Staatsanwaltschaft  eine  Ergänzung  der  Voruntersuchung, ­
  so  hat  der  Untersuchungsrichter  wenn  er  dem  Antrage
nicht  stattgeben  will,  die  Entscheidung  des  Ehrengerichts  einzuholen.
8  38.
Nach  geschlossener  Voruntersuchung  sind  dem  Angeschuldigten  aus
seinen  Antrag  die  Ergebnisse  des  bisherigen  Verfahrens  mitzuteilen.
8  39.
Die  Anklageschrift  hat  die  dem  Angeschuldigten  zur  Last  gelegte ­
  Pflichtverletzung  durch  Angabe  der  sie  begründenden  Tatsachen
zu  bezeichnen,  und,  soweit  in  der  Hauptverhandlung  Beweise  erhoben ­
  werden  sollen,  die  Beweismittel  anzugeben.
8  40.
Ist  der  Angeschuldigte  außer  Verfolgung  gesetzt,  so  kann  die
Klage  nur  während  eines  Zeitraumes  von  5  Sahren  vom  Tage  des
Beschlusses  av  und  nur  auf  Grund  neuer  Tatsachen  oder  Beweismittel ­
  wieder  aufgenommen  werden.
8  4L
3n  dem  Beschlusse,  durch  welchen  das  hauptverfahren  eröffnet
wird,  ist  die  dem  Angeklagten  zur  Last  gelegte  Pflichtverletzung
durch  Angabe  der  sie  begründenden  Tatsachen  zu  bezeichnen.
8  42.
Die  Mitteilung  der  Anklageschrift  erfolgt  mit  der  Ladung  zur
Hauptoerhandlung.
            
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