fullscreen: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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stellte sich hiedurch auf eine Basis, auf welcher in einem so ka 
pitalsarmen Lande wie Ungarn eine innere Colonisation auf brei 
terer Grundlage fortzusetzen unmöglich ist. In einem kapitals 
armen Lande kann auf Grund des Kapitalprinzips eine innere Colo 
nisation auf breiterer Grundlage nicht vorgenommen werden. Wo 
sind bei uns in grösserer Anzahl solche Ansiedler zu finden, die 
über genügendes Kapital verfügen, um Grundbesitz ohne Einver- 
verleibung von drückenden Kaufschillingsresten erwerben, ausser 
dem ein Haus bauen, das Inventar den Fundüs instructus aus eige 
nen Kräften beschaffen und die Zeit der Ernte abwarten zu kön 
nen? Solche kapitalskräftige Ansiedler sind in grösserer Zahl in 
Ungarn nicht zu finden. Unter dem heutigen System ist dter Grund 
erwerb sehr erschwert; ein grosser Theil des Ansiedlermaterials 
also jener, welcher eine Kaufschillingskapital-Leistung auf sich 
zu nehmen nicht in der Lage ist, kann 1 in dieser Weise in die 
Ansiedelungsaction nicht einbezogen werden. Deshalb ist es un 
möglich die innere Colonisation ausschliesslich auf der Grund 
lage des Kapitalprinzips und des Kapitalhypothekarkredits vorzu 
nehmen, wenn wir bedeutendere und nachhaltige Erfolge erreichen 
wollen; deshalb muss die innere Colonisation statt des Kapitalprin 
zips und des Kapitalhypothekarkredits mit Hilfe des Rentenprin- 
•zips und des Rentenhypothekarkredits erfolgen, welches Renten 
system alle jene Vortheile in sich vereinigt, die den übrigen Ansie 
delungsformen eigen sind 1 , ohne gleichzeitig die erwähnten Fehler 
und Nachtheile derselben hervortreten zu lassen. 
Das Wesen der auf Grund des Rentensystems vollzogenen in 
neren Colonisation besteht darin, dass, der Colonisirende den 
Grundbesitz dem Ansiedler eigenthümlich, nicht gegen ein festge 
setztes Kaufschillingskapital, sondern gegen Leistung einer auf 
Grund des Reinertrages des Grundbesitzes festgesetzten Jahres- 
rerite überlässt. Dies ist vom Gesichtspunkte der inneren Coloni 
sation vor Allem insofeme von grosser Bedeutung, dass! das Ansie 
delungsverfahren sehr erleichtert, die intensive Betreibung 
desselben ermöglicht wird; denn unter dem Rentensys 
tem kann Grundbesitz auch ohne Leistung des Kauf 
schillingskapitals erworben werden und ist diesem Um 
stande in einem so kapitalsarmen Lande wie Ungarn, eine 
grosse Bedeutung beizumessen. Es wird die Ansiedelung von weni 
ger gut situirten aber nüchternen, fleissigen Arbeitern ermöglicht, 
die nicht gezwungen sind, ihr erspartes kleines Kapital zur im 
produktiven Kauf Schillingszahlung zu verwenden, sondern das 
selbe nützlichen Investitionen, der Beschaffung und Vermehrung 
ihres Betriebskapitals zuführen können. Auch bei dem Pachtsystem
	        
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