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stellte sich hiedurch auf eine Basis, auf welcher in einem so ka
pitalsarmen Lande wie Ungarn eine innere Colonisation auf brei
terer Grundlage fortzusetzen unmöglich ist. In einem kapitals
armen Lande kann auf Grund des Kapitalprinzips eine innere Colo
nisation auf breiterer Grundlage nicht vorgenommen werden. Wo
sind bei uns in grösserer Anzahl solche Ansiedler zu finden, die
über genügendes Kapital verfügen, um Grundbesitz ohne Einver-
verleibung von drückenden Kaufschillingsresten erwerben, ausser
dem ein Haus bauen, das Inventar den Fundüs instructus aus eige
nen Kräften beschaffen und die Zeit der Ernte abwarten zu kön
nen? Solche kapitalskräftige Ansiedler sind in grösserer Zahl in
Ungarn nicht zu finden. Unter dem heutigen System ist dter Grund
erwerb sehr erschwert; ein grosser Theil des Ansiedlermaterials
also jener, welcher eine Kaufschillingskapital-Leistung auf sich
zu nehmen nicht in der Lage ist, kann 1 in dieser Weise in die
Ansiedelungsaction nicht einbezogen werden. Deshalb ist es un
möglich die innere Colonisation ausschliesslich auf der Grund
lage des Kapitalprinzips und des Kapitalhypothekarkredits vorzu
nehmen, wenn wir bedeutendere und nachhaltige Erfolge erreichen
wollen; deshalb muss die innere Colonisation statt des Kapitalprin
zips und des Kapitalhypothekarkredits mit Hilfe des Rentenprin-
•zips und des Rentenhypothekarkredits erfolgen, welches Renten
system alle jene Vortheile in sich vereinigt, die den übrigen Ansie
delungsformen eigen sind 1 , ohne gleichzeitig die erwähnten Fehler
und Nachtheile derselben hervortreten zu lassen.
Das Wesen der auf Grund des Rentensystems vollzogenen in
neren Colonisation besteht darin, dass, der Colonisirende den
Grundbesitz dem Ansiedler eigenthümlich, nicht gegen ein festge
setztes Kaufschillingskapital, sondern gegen Leistung einer auf
Grund des Reinertrages des Grundbesitzes festgesetzten Jahres-
rerite überlässt. Dies ist vom Gesichtspunkte der inneren Coloni
sation vor Allem insofeme von grosser Bedeutung, dass! das Ansie
delungsverfahren sehr erleichtert, die intensive Betreibung
desselben ermöglicht wird; denn unter dem Rentensys
tem kann Grundbesitz auch ohne Leistung des Kauf
schillingskapitals erworben werden und ist diesem Um
stande in einem so kapitalsarmen Lande wie Ungarn, eine
grosse Bedeutung beizumessen. Es wird die Ansiedelung von weni
ger gut situirten aber nüchternen, fleissigen Arbeitern ermöglicht,
die nicht gezwungen sind, ihr erspartes kleines Kapital zur im
produktiven Kauf Schillingszahlung zu verwenden, sondern das
selbe nützlichen Investitionen, der Beschaffung und Vermehrung
ihres Betriebskapitals zuführen können. Auch bei dem Pachtsystem