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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

den beteiligten Organi 
sationen mit dem Ersuchen, 
ihn zu prüfen und inner 
halb von 10 Tagen dem 
Amt ihre Ausstellungen, 
falls sie solche zu machen 
hätten, mitzuteilen. Dann 
ward, nach Ablauf dieser 
Frist, die Schlußsitzung 
des Einigungsamts aus 
den 14. August angesetzt, 
und an die interessierten 
Parteien erging die Ein 
ladung, zu dieser Sitzung 
ihre Vertreter zu entsen 
den. Die Arbeiter kamen 
dem sinngemäß nach, nach 
dem sie in öffentlicher Ver 
sammlung zu dem Tarif- 
entwurf Stellung genom 
men hatten. Die Fabri 
kanten fanden sich zwar 
in ziemlich großer Zahl 
ein, als aber die Ver 
tretungen festgestellt wer 
den sollten, erhob sich der 
zweiteVorsihende des Fa 
brikantenvereins — ein 
Mann (Gollop), der als 
einer der ersten den Vertrag vom 19. Februar gebrochen hatte — und erklärte, 
eine Vertretung der Konfektionäre sei nicht erschienen, ein jeder von ihnen 
sei nur in seinem eigenen Namen da. Das ließ für jeden Kundigen, der etwa 
noch Zweifel hatte, das negative Ende der Verhandlungen im voraus erkennen. 
And doch war das Einigungsamt, um den Fabrikanten die Zustimmung so 
unbedenklich wie nur möglich zu machen, in keinem Punkt über die im 
Februar von den Fabrikanten selbst vor ihm gemachten Vorschläge hinaus 
gegangen. Amgekehrt konnte Timm namens der Fünferkommission dem Amt 
offiziell mitteilen, daß die Arbeiter in der erwähnten Versammlung beschlossen 
hätten, den Tarif, obwohl er ihren Forderungen keineswegs entspreche, als 
Abschlagszahlung anzunehmen. Aber allen Bemühungen des Amts, die 
Fabrikanten zu bewegen, auf Grund dieser Erklärung einen Einigungs 
vertrag mit den Arbeitern abzuschließen, setzten diese die Berufung darauf 
gegenüber, daß sie nur als Privatpersonen gekommen seien und keiner von 
ihnen ein Recht habe, irgend etwas im Namen seiner Kollegen abzumachen. 
So blieb dem Einigungsamt nur übrig, einen Schiedsspruch zu fällen 
und es den Beteiligten zu überlassen, sich ihm zu unterwerfen oder nicht. 
In diesem Schiedsspruch ließ cs die für bessere Arbeiten normierten höheren 
Sätze sämtlich fallen und beschränkte sich auf Bestimmung der Lohnsätze für 
Arbeiten allereinfachster Qualität. Die Zuschläge für bessere Arbeiten 
Gknige Zeit darauf. 
146 und 147. Karikaturen aus dem Kladderadatsch 
auf die Großkonfektionäre 
A 
m
	        

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Encyklopädie Der Rechtswissenschaft. Duncker & Humblot [u.a.], 1904.
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