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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

38 
eine Politik, die den letzten Arbeiter über das Märchen vom „sozialen 
Königstum" aufklären und ihn davon überzeugen muß, daß im heutigen 
Klaffenstaat die Regierung immer mehr und immer deutlicher die Sach 
walterin der Kapitalisteninteressen wird und allein die Sozialdemokratie 
die rückhaltlose und offene Vertreterin der Arbeiterinteressen ist." 
Das war eine kräftige Antwort, und als der Moment gekommen war, 
wurde auch in ihrem Sinne gehandelt. 
Am 6. Dezember 1898 — drei Monate nach der Oeynhausener Rede — 
trat der neue Reichstag zusammen. Es dauerte aber noch sechs weitere 
Monate, bis zum 5. Juni 1899, bevor die dort von Wilhelm II. angekündigte 
Vorlage an den Reichstag gelangte. Die Verzögerung begreift sich, wenn 
man das Schriftstück durchlieft. Mit vollem Recht erhielt es den Titel die 
„Zuchthausvorlage". Es war ein Machwerk, das, wenn es Gesetz geworden 
wäre, das Koalitionsrccht der Arbeiter fast in sein Gegenteil verkehrt hätte. 
Kaum eine der Landlungen, die zu einer Kollektivaktion der Arbeiter gegen 
über den Anternehmern gehören, wäre danach straffrei geblieben, von der 
Androhung einer Arbeitseinstellung, sofern solche unter Verstoß gegen die 
Kündigungsfrist eintrat — was sich ja nie voraussehen läßt — bis zur „Ehr 
verletzung" gegen Arbeitswillige, welche letzteren in der Begründung der 
Denkschrift als besonders nützliche Elemente des Staates bezeichnet wurden. 
Zur Verfolgung sollte bei Landlungen, die sonst nur auf Antrag des Ge 
schädigten verfolgt werden, im Falle von Arbeitseinstellungen kein Antrag 
erforderlich sein, wenn die Geschädigten Arbeitswillige waren. Für die meisten 
der bezeichneten Landlungen war Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 1009 Mk. 
angesetzt; wo aber infolge eines Arbeiterausstandes oder einer Arbeiter 
aussperrung „eine Gefährdung der Sicherheit des Reichs oder eines Bundes 
staats eingetreten war oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben 
oder das Eigentum" herbeigeführt wurde, sollte (§ 8) auf Zuchthaus bis 
zu drei Jahren, gegen die Rädelsführer bis zu fünf Jahren zu erkennen sein. 
Der „Rädelsführer" wurde auch bei anderen Paragraphen gedacht, und 
ebenso wurden höhere Mindeststrafen für Personen angesetzt, welche sich die 
bedrohten Landlungen „zum Geschäft machen", d. h. die Vertrauensmänner 
der Arbeiter, Gewerkschaftsführer und Gewcrkschaftsbcamte. Daß auch 
Aussperrungen, also von Llnternehmern ausgehende Maßnahmen, in das 
Gesetz einbezogen werden sollten, hatte selbstverständlich nur formelle oder- 
dekorative Bedeutung. Auch ohne daß man das Posadowskysche Rund 
schreiben und die Reden Wilhelms II. kannte, kennzeichnete sich das Gesetz 
ohne weiteres als gegen die kämpfende Arbeiterschaft gerichtet. 
So zögerten denn auch die Arbeiter nicht, ihre Stimme geltend zu 
machen. Zn allen Teilen Deutschlands wurden große Protestversammlungen 
abgehalten und Resolutionen angenommen, in welchen die Zuchthausvorlage 
entrüstet zurückgewiesen und statt ihrer Schutz und Stärkung des Koalitions 
rechts der Arbeiter verlangt wurden. In Millionen von Exemplaren wurden 
Flugblätter verbreitet, welche die Arbeiter über die wahre Natur der Vor 
lage aufklärten. Die politische und die gewerkschaftliche Presse ward nicht 
müde, an Beispielen aus der Praxis zu zeigen, wie fast überall Polizei 
und Gerichte schon die bestehenden Strafbestimmungen in bezug auf 
Koalitionskämpfe einseitig gegen die Arbeiter kehrten, und die General 
kommission der Gewerkschaften Deutschlands, deren Sitz damals in Lam-
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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