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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

432 
des neuen Jahrhunderts bringt mit dem China-Feldzug und dem Feldzug 
in Südwestafrika stärkere Verurteilungen wegen Beleidigung von Kriegsherr, 
Truppenführer oder Truppen. Von anderen gerichtlichen Verfolgungen 
politischer Natur dagegen wird es verhältnismäßig still. Lediglich die Pro 
zesse wegen Überschreitungen der erlaubten Formen des Gewerkschaftskampfes 
dauern in größerem ümfange an; wie denn überhaupt die Verurteilungen 
von Arbeitern auf Grund solcher Anklagen in der Liste der Opfer des 
Klassenkampfes einen großen Raum einnehmen. 
Eine nach Möglichkeit erschöpfende Zusammenstellung aller Freiheits 
strafen, die im Bereich von Groß-Berlin von Anfang des Jahres 1891 
bis zum Jahresschluß 1905 wegen politischer und gewerkschaftlicher Vergehen 
verfügt wurden, ergibt in runden Zahlen die Verurteilung von 130 Personen 
zu zusammen 45 Jahren Gefängnis. Es fehlen jedoch dabei die Verurteilungen 
zu Äaftstrafen von unter einer Woche, sowie die nicht geringe Zahl der 
Fälle, wo Geldstrafen durch Gefängnishaft abgebüßt wurden. Mit ihnen 
würde die Summe der Freiheitsentziehungen sich auf gegen 60 Jahre 
erhöhen. Was die verfügten Geldstrafen anbetrifft, so ist von ihrer Auf 
rechnung abgesehen worden, da Vollständigkeit hier noch schwerer zu erzielen 
ist, als bei den Freiheitsstrafen, und die Geldstrafen noch wenig über die 
Geldkosten besagen, die der Arbeiterschaft durch die polizeilichen und 
gerichtlichen Verfolgungen auferlegt wurden, und die sich, da auch die 
Prozesse hierhergehören, die mit Freisprechung endeten, zu ganz anderen 
Beträgen summieren. Wir glauben nicht zu übertreiben, wenn wir die 
Gesamtsumme aus über 100 000 Mark schätzen. 
Mehr als ein Drittel der vorerwähnten 45 Jahre Gefängnis, nämlich 
rund 18 Jahre, wurden Arbeitern wegen Vergehen im Koalitionskampf 
auferlegt, gegen 10 Jahre waren Strafen für Preßvergehen oder was 
Richter dafür erklärten, der Rest entfällt auf Verurteilungen für Reden in 
Versammlungen, Ausrufe bei Zusammenstößen mit der Polizei und die 
vereinzelten Fälle von Widerstand gegen Schutzleute bei solchen Zusammen 
stößen. Eine Aufzählung aller dieser Verurteilungen im einzelnen verbot 
sich von selbst. Aber auch eine Aufzählung der gravierenderen Fälle von 
Klassenjustiz stellte sich als nicht durchführbar heraus, weil es ihrer zu viele 
sind, um sie alle vorzuführen, jede willkürliche Begrenzung aber falsche 
Vorstellungen erwecken würde. 
Es soll natürlich nicht geleugnet werden, daß ein Teil der ürteile nach 
heutigem Recht gefällt werden mußten, daß Arbeiter durch Erbitterung über 
unkollegialisches Landein, Redner durch Leidenschaftlichkeit sich zu Aus 
drücken und Schriftsteller durch Leichtgläubigkeit sich zu Beschuldigungen 
verleiten ließen, die auch vor einem Tribunal von Sozialdemokraten nicht 
bestehen würden. Aber selbst bei diesen Vorkommnissen kommt im Straf 
maß oft die Klassendenkweise der Richter zum Ausdruck, wie sich das unter 
anderem zeigt, wenn genau dieselbe Landlung — sagen wir: handgreifliches 
Vorgehen gegen Arbeitswillige bei gleicher Lage des Falles — das eine Mal 
von dem einen Gerichtshof mit ein paar Tagen, das andere Mal von 
einem anderen Gerichtshof mit ebensovielen oder selbst noch mehr Wochen Ge 
fängnis geahndetwird. Diese fast alltäglichenünterschiedein der Strafbemessung 
lassen erkennen, wie sehr beim Richterspruch die persönlichen Vorurteile 
und Stimmungen mitreden. Es sind keineswegs nur die größeren Freiheits-
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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