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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

legentliche oder periodische Zusammenkunft aufhört und der „Verein" anfängt. 
Die §8 8 und 16 des Preußischen Vereinsgesetzes von 1850, welche den 
politischen Vereinen, sofern sie miteinander in Verbindung treten würden, 
Bestrafung der Leiter und gerichtliche Schließung androhten, waren Pro 
dukte der Reaktion gegen die Revolution von 1848 und speziell dazu ge 
schaffen worden, die demokratischen Volksparteien jener Gärungsepoche in 
ihrer Bewegung möglichst zu hemmen. In diesem Sinne sind sie damals 
und weiterhin stets angewendet worden, während die größere oder geringere 
Strenge ihrer Anwendung durch Zweckmäßigkeitsrücksichten bedingt 
war. Mit anderen Worten, dieses Gesetz war, was die beiden Paragraphen 
anbetrifft, von seinen Arhebern gar nicht als Festsetzung eines alle Staats 
bürger gleichmäßig treffenden Rechts beabsichtigt worden, noch ward es 
jemals von den Regierungen als solches behandelt. Sie haben es den 
politischen Parteien gegenüber stets ungleichmäßig angewendet, es ist praktisch 
stets ein Ausnahmegesetz gegen die extremeren Oppositionsparteien ge 
wesen. Solche Parteien wären, sobald Regierungen und Gerichte es für 
zweckmäßig hielten, das Gesetz im Geiste seiner Arheber gegen sie ins Spiel 
zu bringen, als organische Körper stets unmöglich gewesen, wenn sie es 
nicht fertig brachten, seine Lemmungsvorschriften auf irgendeine Weise zu 
umgehen. Dazu aber waren sie um so mehr veranlaßt, als demokratische 
Parteien nicht ohne Selbstverwaltung ihrer örtlichen Mitgliedschaften existieren 
können. Es ihnen verwehren, heißt ihnen verbieten, ihrer Natur gemäß zu 
leben, und Gesetze, die auf derartiges abzielten, sind stets umgangen worden 
und werden stets umgangen werden. Das ist in kurzen Worten die innere 
Geschichte des preußischen Vereinsgesetzes, und das war auch das Leit 
motiv des Prozesses, mit dem wir es hier zu tun haben. 
Auf die Prozeßverhandlung selbst einzugehen, versagen wir uns. Da 
gegen folgt weiter unten eine Abschrift aus der Anklageschrift, die auf Grund 
von Polizeiberichten ein anschauliches Bild vom Leben der inneren Organi 
sation der Sozialdemokratie Berlins gibt. Die so geräuschvoll in Szene 
gesetzte Aktion endete mit der Verurteilung von fünfzehn Angeklagten zu 
mäßigen Geldstrafen, während die große Mehrheit der Angeklagten frei 
gesprochen wurde. Das entsprach dem Arteil hinsichtlich der Vereine. 
Bezüglich der Lokalkommission erklärte das Erkenntnis, daß sie nicht als 
politische Körperschaft im Sinne des Gesetzes anzusehen sei; bei den beiden 
anderen Kommissionen und den Wahlvereinen von Berlin l und Berlin III 
ward das Veweismaterial für ihre Verbindung mit anderen politischen Ver 
einen für nicht zureichend erachtet, und hinsichtlich der Vertrauenspersonen 
ward erkannt, daß sie nicht als Verein betrachtet werden könnten, da sie 
keine ständige Leitung gehabt hätten. 
Das war ein für die Polizei verblüffend ungünstiger Ausgang des 
Prozesses. Bezüglich der Vertrauenspersonen hatte freilich schon die An 
klageschrift verraten, wo der schwache Punkt in der gegen sie gerichteten 
Aktion sich befand. 
„Die Tätigkeit der einzelnen Vertrauenspersonen in ihrem eigenen 
Kreise — schließt die Anklageschrift — ist nur angeführt worden, um ihre 
Bedeutung und ihren Einfluß im eigenen Kreise hervorzuheben. Daß sie 
im eigenen Kreise vielfach leitende Stellungen eingenommen haben, ist für 
die ihnen in der vorliegenden Anklage zur Last gelegte Straftat ohne
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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