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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Kinder massakriert, gleichzeitig hat man in dem kleinen Bezirk Ru- 
gowo, oberhalb Ipek, Hunderte von Frauen und Kindern in ihren 
eigenen Heimen lebendig verbrannt. Die Statistiken über diese 
Kinder und über diese Frauen, die lebendig verbrannt wurden, haben 
wir regelmäßig allen kapitalistischen Großmächten vorgelegt, Beim 
Völkerbund sagte man uns zynisch: „Hier sind wir am Genfer See, 
hier ist ein mildes Klima, und ihr müßt andere Mittel suchen, um 
zuch zu befreien!” 
Die Großmächte haben uns manchmal mit einem kurzen Schrei- 
ben geantwortet, in dem sie uns mitteilten, daß sie diese Statistiken 
und Proteste erhalten und davon Notiz genommen hätten, 
Wir haben im Jahre 1921 ein Massaker erlebt, ganz nach dem- 
selben System, im Kreise von Pritschtina, wo tausend Albanier, 
Frauen, Kinder und Greise, einen tragischen Tod gefunden haben, 
Im Jahre 1924, in der Nähe der Stadt Mitrowitza (Amselfeld), wurden 
zwei Dörfer mit 300 Familien vernichtet, Man sagte, zwei Banditen 
seien in diese Dörfer geflüchtet, die sich nicht ergeben wollten, 
und deswegen habe man die Dörfer vernichtet. Wir haben weiter 
protestiert, Auf Grund der abgeschlossenen Verträge gelang es uns 
schließlich doch, die Aufmerksamkeit der kapitalistischen Groß- 
mächte auf diese Zustände zu lenken. Wir sagten ihnen, man möge 
doch wenigstens die eingegangenen Verträge halten. Einmal — es 
war im Jahre 1924 — ersuchte der Völkerbund die Belgrader Re- 
sierung um Aufklärungen über diese Massakers und besonders über 
die Geschehnisse im Kreise Kossowo, Der Völkerbund bestimmte 
für die Antwort eine Frist von zwei Monaten, Im Moment aber, als 
der damalige Ministerpräsident Paschitsch dem Völkerbüund ant- 
wortete, wurde Albanien durch die Jugoslawen überfallen und 
größere Gebiete zerstört, Da erklärte mir der Leiter der Sektion 
für Minoritäten: „Wir haben heute die Antwort aus Belgrad er- 
halten, folglich können wir eure Angelegenheit in dieser Situation 
nicht diskutieren.‘ Das war die ganze Antwort, die uns der Völker- 
bund gab. 
Gerechtigkeit gibt es in Kossowo überhaupt nicht, Es gibt Ge- 
richte, aber diese sind einzig und allein dazu geschaffen, um den 
Plünderungen, Massakers und allen Ungerechtigkeiten gegenüber der 
Bevölkerung eine legale Form zu verleihen. 
Was die Wahlen betrifft, sowohl Gemeinde- als auch Skuptsch- 
tinawahlen, so haben die Albaner von Kossowo das Recht, abzu- 
stimmen, aber bloß unter der Bedingung, daß sie für die serbischen 
Demokraten oder aber für die Radikalen stimmen, 
Jede legale Organisation, jede nationale legale Bewegung ist 
gänzlich verboten. Im Kossowogebiet besteht keine einzige legale 
nationale politische Gruppierung, Was die Agrarreform betrifft, so 
besteht sie darin, daß die Albaner verjagt und auf ihren Boden 
Wrangel-Kolonisten oder aber montenegrinische Kolonisten kommen, 
Das sind die Agrarreformen im Kreise von Kossowo. Denn sind die 
albanischen Bauern im allgemeinen schon Kleinbesitzer, so haben sie 
auch nicht genügend Grund und Boden, um ihn noch an Fremde 
zu geben. 
Wir haben 10000 Kossowo-Albaner, die nach Albanien, und 
50000, die bisher in die Türkei geflüchtet sind. 
1
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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