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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

unsere Richter im Reichsgericht verurteilen jede revolutionäre Ge- 
sinnung und die Propagierung derselben als Vorbereitung zum Hoch- 
verrat. 
Sie haben wohl davon gehört, daß jüngst Buchhändler, Kommu- 
nisten, die kommunistische Literatur vertrieben, wegen Vorbereitung 
zum Hochverrat verurteilt worden sind, Die Leute haben weiter 
nichts getan, als daß sie eben für die Partei diese Literatur vertrieben 
haben. Der Verteidiger wandte ein: diese Literatur wird ja straflos 
von bürgerlichen Buchhändlern vertrieben, Zu unseren Grundsätzen 
des Strafrechts gehört auch, daß man weiß, was man tut, daß man in 
liesem Falle die Bücher gelesen haben müßte, Dieser Verleger kann 
unmöglich den ganzen Tag’in seinem Buchhandel tätig sein und gleich- 
zeitig alle diese Bücher lesen. Er. würde damit noch nicht fertig 
werden, wenn er von morgens bis abends liest und der Tag auch 
18 Stunden hätte, Das Reichsgericht sagte, das tut nichts, der Mann 
konnte sich denken: in diesen Schriften stehen revolutionäre Ge- 
danken, Und er ist ein Kommunist; er hat also diesen Gedanken zu- 
gestimmt, er hat also Hochverrat vorbereitet und wird verurteilt, 
In einem Prozeß der letzten Tage ging man noch weiter, Ein 
Redakteur wurde verurteilt wegen eines Artikels, der erschien, wäh- 
cend er nicht Redakteur war. Er hielt sich während dieser Zeit in 
Frankreich auf, Das Gericht stand auf dem Standpunkt: früher sind 
ihnliche Artikel erschienen, er war damit einverstanden, und dieser 
Artikel ist nur eine Fortsetzung der früheren Artikel, mit denen er 
einverstanden war. Er wurde deshalb zu 1% Jahren verurteilt. 
Ich möchte zum Schluß sagen, daß auch die Rote Hilfe Deutsch- 
lands bedroht ist. Die Rote Hilfe ist insofern bedroht, daß man bisher 
als Vorbereitung zum Hochverrat anklagte und verurteilte, wenn man 
angeklagten inländischen flüchtigen Revolutionären Hilfe leistete, in- 
dem man sie der Strafe entzog. Es gibt Strömungen in Deutschland, 
daß man auch als Vorbereitung zum Hochverrat bestrafen will, wenn 
man die Angehörigen dieser flüchtigen Revolutionäre unterstützt. Ich 
selbst war Verteidiger im großen Dresdener Prozeß, wo der Vor- 
sitzende des politischen Strafsenats des Reichsgerichts, Niedner, sagte, 
daß man sich überlegen wird, ob nicht auch die einfache Unter- 
stützung der Angehörigen der Flüchtlinge eine Vorbereitung zum 
Hochverrat sei, denn man stütze dadurch die revolutionäre Gesinnung 
der Angehörigen und das sei auch eine Vorbereitung zum Hochverrat, 
In der Tat sind in Deutschland jetzt starke Strömungen vorhan- 
den, um die RH zu unterdrücken. In Deutschland besteht ein Reichs- 
vereinsgesetz, welches besagt, daß ein Verein aufgelöst werden kann, 
wenn er gegen fundamentale Strafgesetze verstößt, Wenn man also 
teststellt, daß die RH in Deutschland Vorbereitung zum Hochverrat 
dadurch treibt, daß sie Angehörige von Flüchtlingen unterstützt, so 
würde der Reichsanwalt in dem Reichsvereinsgesetz die Handhabe 
haben. um die RH als einen staatsfeindlichen Verein aufzulösen. 
Gegen diese Gesetzgebung anzugehen, ist unsere größte Pflicht. 
In Deutschland müßten die eklatanten Fälle der Rechtsprechung von 
der Revolution an bis auf den heutigen Tag zusammengestellt werden. 
. Es würde sich daraus auch ergeben, wie unsere Rechtsprechung 
tortgesetzt der Ausdruck der politischen Machtverhältnisse ist, 
5
	        

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The Agrarian System of Moslem India. Oriental Books, Munshiram Manoharlal, 1968.
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