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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Das heißt nun keineswegs, daß der Verteidiger für den Angeklagten 
die Ablegung eines politischen Glaubensbekenntnisses übernimmt, 
das muß vielmehr dem Angeklagten vorbehalten bleiben. Dem Ver- 
teidiger liegt es aber ob, die politische Einstellung und die daraus 
entsprungene Handlung des Beklagten im Hinblick auf die gesetz- 
lichen Bestimmungen zu untersuchen, Vergleiche in bezug auf gleiche 
Straftaten von Angeklagten rechtsgerichteter Organisationen; wie die 
diesbezüglich gefällten Urteile heranzuziehen usw. usw. Ich kann im 
Rahmen dieses Berichtes nicht auf weitere Einzelheiten bei der 
Organisierung der Verteidigung eingehen, Es wird jedem klar sein, 
daß kein Schema aufgestellt werden kann, weil gerade bei der Organi- 
sierung der Verteidigung die vielen örtlichen Umstände usw. mit in 
Betracht gezogen werden müssen, Nur eines muß meines Dafür- 
haltens unbedingt beachtet werden: politische Prozesse müssen als 
politische Prozesse behandelt werden, Wer da glaubt, mit besonders 
feinen Finessen und Tüfteleien um die Sache herumzukommen, irrt 
sich, wie die Praxis bei uns zeigt. Bei solchen großen Prozessen muß 
man den Stier bei den Hörnern fassen. Das ist schon deshalb not- 
wendig, um der. Oeffentlichkeit zu zeigen, was gespielt wird und was 
vorgeht, Die bürgerliche Oeffentlichkeit hat eine große Anzahl von 
Persönlichkeiten, die sagen: das machen wir nicht mit, wir sind an- 
ständige Leute, wir verlangen eine gute Justiz. Wenn man ihnen z. B. 
mitteilt, ein Buch ist beschlagnahmt worden, dann mobilisiert man 
sie, sie ergreifen öffentlich das Wort. Im Falle des Schauspielers 
Gärtner haben wir zum erstenmal den Versuch gemacht, Es war ein 
Fall, der auch die bürgerliche Oeffentlichkeit interessierte. Es han- 
delte sich hier nicht um Sprengstoff oder ähnliches, sondern um Kunst, 
So hat sich z. B. der Präsident der Bühnengenossenschaft für diesen 
Fall begeistert und ist ohne Vorladung nach Leipzig gefahren. Er 
wollte sich als Sachverständiger zum Wort melden, aber er wurde 
nicht zugelassen. In der Erregung über die Art der Verhandlung und 
das. Urteil bildete er ein Komitee aller rein bürgerlichen. Organi- 
sationen der Kunst und Literatur, Beinahe 20 Vereinigungen waren 
in diesem Komitee vertreten, das eine öffentliche Protestversammlung 
veranstaltet hat, Hierbei hat das Reichsgericht zum erstenmal er- 
fahren, daß die intellektuellen Bürgerlichen nicht einverstanden sind 
Mmit.dieser Justiz, 
Auch im Fall Rau haben namhafte Personen, wie Heinrich Mann, 
Maximilian Harden, Thomas Mann und verschiedene andere einen 
Protest erlassen. Dieser ist dem Justizminister eingereicht worden 
mit einem Gesuch, in dem gesagt wird: die Justiz steht nicht mit der 
öffentlichen Meinung im Einklang, es wird deshalb gebeten, das Urteil 
aufzuheben. Es wurde durch die in der Oeffentlichkeit sich zeigende 
Unruhe erreicht, daß das, Reichsgericht vorsichtiger geworden ist. 
Die Klagen gegen Bertha Lask, Kurt Klaeber und andere Verfasser 
sind nicht erhoben worden nach den Protesten gegen die Urteile in 
den Buchhändlerprozessen. 
Der Schriftsteller und Dichter Johannes R, Becher wurde ver- 
haftet im August 1925. Erst jetzt ist der Prozeß Becher in Gang 
gesetzt ‚worden, aber nur auf Drängen des Angeklagten und seines 
Verteidigers, Diese verlangen, daß die Justizangriffe gegen die Lite- 
ratur in der Oeffentlichkeit durch die Verhandlung bekanntgegeben 
werden, 
in
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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